Angel Gurría, Generalsekretär OECD. (Bild: OECD / Flickr)
Bern – Die Schweiz hat am Dienstagnachmittag in Paris die OECD-Konvention unterzeichnet, die gegenseitige Amtshilfe und spontanen Informationsaustausch in Steuersachen vorsieht. Seine Unterschrift unter das Dokument setzte der Schweizer OECD-Botschafter Stefan Flückiger.
Mit ihrer Unterschrift lege die Schweiz Zeugnis ab von ihren Bemühungen im Kampf gegen Steuerflucht und Steuerbetrug, erklärte Flückiger in Paris. Gleichzeitig würden die Integrität und die Reputation des Finanzplatzes Schweiz bewahrt, erklärte er gemäss einem Communiqué der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
OECD-Generalsekretär Angel Gurría begrüsste die Unterzeichnung. Der Schritt sende das klare Signal aus, dass die Schweiz sich für die internationale Zusammenarbeit in Steuerfragen einsetze. Auch sei die Schweiz so ein gutes Stück dabei vorangekommen, die Anforderungen des OECD Global Forum bezüglich automatischem Informationsaustausch und Steuertransparenz zu erfüllen.
Pascal Saint-Amans, Steuerdirektor bei der OECD, sprach seinerseits gar vom «Ende des Bankgeheimnisses» in der Schweiz, wie er der französischen Nachrichtenagentur AFP sagte.
Informationen ohne Anfrage
Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf hatte am vergangenen Mittwoch angekündigt, dass der Bundesrat das Abkommen unterzeichnen wolle. Die Konvention sei faktisch zu einem Standard geworden, sagte sie. Inklusive der Schweiz haben nun 58 Länder die OECD-Konvention unterzeichnet, in vielen Staaten ist sie bereits in Kraft.
Die OECD-Konvention sieht vielfältige Formen der Zusammenarbeit zwischen den Staaten vor. Dazu gehören der Informationsaustausch auf Anfrage und der spontane Austausch von Informationen, bei welchem Informationen ohne Anfrage geliefert werden.
Stossen die Schweizer Steuerbehörden im Rahmen eines Verfahrens auf Hinweise zu Steuerhinterziehung, die ein anderes Land betrifft, müssen sie dies diesem Land künftig melden. Das ist für die Schweiz neu.
Für die Amtshilfe gemäss der Konvention ist eine Rückwirkung von drei Jahren vorgesehen. Mit der Konvention würde die Steueramtshilfe der Schweiz gegenüber diversen Staaten, mit welchen sie kein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, OECD-konform.
Automatischer Informationsaustausch nicht inbegriffen
Nicht Teil des Übereinkommens ist der automatische Informationsaustausch. Zwar ist dieser als Option vorgesehen. Er muss aber zwischen einzelnen Staaten ausdrücklich vereinbart werden.
Klar ist aber, dass die Schweiz sich auf den automatischen Informationsaustausch einstellt. Im Sommer hatte der Bundesrat beschlossen, an der Entwicklung eines Standards für den automatischen Informationsaustausch mitzuwirken. Nach seinem Willen soll die Schweiz den Standard dereinst auch übernehmen – aber erst, wenn dieser auf den wichtigsten Finanzplätzen eingeführt ist.
Widerstand von rechts
Über die Ratifizierung des OECD-/Europarats-Übereinkommens wird das Parlament entscheiden. Das letzte Wort könnte das Stimmvolk haben: Der Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.
Widerstand haben die SVP und die FDP angekündigt. Beide Parteien kritisieren die spontane Amtshilfe, zu welcher sich die Schweiz verpflichten würde. Auch die Rückwirkung stösst in der Reihen der Rechten auf Kritik. Die Linke dagegen begrüsste den weiteren Schritt zur Erweiterung der Amtshilfe.
Verhandlungen über Zinsbesteuerungsabkommen
Der Bundesrat hatte vergangenen Mittwoch auch einen Mandatsentwurf für Verhandlungen mit der EU über eine Revision des Zinsbesteuerungsabkommens verabschiedet. Er reagierte damit auf das Mandat, das der EU-Finanzministerrat im Frühjahr verabschiedet hatte.
Die EU will Schlupflöcher schliessen und das bisher auf Zinsen für natürliche Personen beschränkte System der Quellenbesteuerung auf andere Kapitaleinkommen und Konstrukte wie Trusts ausdehnen.
Laut der Finanzministerin wird es bei diesen Verhandlungen mit der EU nicht um den automatischen Informationsaustausch gehen. Im Mandat der EU-Kommission sei dieser nicht erwähnt, sagte Widmer-Schlumpf. Es gehe ausschliesslich um das Zinsbesteuerungsabkommen.
EU-Kommissar Algirdas Semeta liess allerdings verlauten, der automatische Informationsaustausch sei und bleibe das Ziel der EU in diesen Gesprächen. (awp/mc/upd/ps)