Parlament beschliesst AHV-Zuschläge für neun Frauen-Jahrgänge
Bern – Wegen der Erhöhung des Rentenalters für Frauen von 64 auf 65 Jahre sollen neun Frauen-Jahrgänge als Kompensation Zuschläge zu ihren Renten erhalten. Der Nationalrat hat am Dienstag beschlossen, der vom Ständerat bestimmten Anzahl Jahrgänge zuzustimmen.
Zuvor war der Nationalrat der Ansicht, dass es genüge, sechs Jahrgänge zu berücksichtigen. Welche Jahrgänge betroffen sind, hängt vom Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorlage ab.
Zudem beschloss der Nationalrat im Rahmen der Beratung der AHV-Reform, dass diese Zuschläge nicht dazu führen dürfen, dass allfällige Ergänzungsleistungen geschmälert werden. Davon sah der Ständerat bislang ab.
Noch weitere Differenzen
Zwischen den Räten gibt es in der AHV-Reform noch weitere Differenzen. Bei der Hilflosenentschädigung brachte der Nationalrat einen neuen Kompromiss ins Spiel, um dem Ständerat entgegenzukommen: Personen, die eine Hilflosenentschädigung beantragen müssen, sollen diese zuvor während mindestens sechs Monaten nachweislich benötigt haben, ehe sie die Entschädigung beziehen können. Der Nationalrat wollte zunächst eine Dauer von drei Monaten, der Ständerat will beim geltenden Recht, also bei einem Jahr bleiben.
Der Nationalrat beschloss zudem, dass die Gewinne der Schweizerischen Nationalbank aus den Negativzinsen zur Stabilisierung der AHV verwendet werden sollen. Erfolglos werte sich eine FDP-Minderheit um Regine Sauter (ZH) gegen diese Verknüpfung. Der Rat stimmte mit 117 zu 77 Stimmen bei zwei Enthaltungen dafür. Damit sind sich National- und Ständerat auch hier nicht einig.
Die Geschäft zur AHV-Reform geht zurück an den Ständerat. Geeinigt haben sich die Räte im Rahmen dieser Reform früher bereits etwa auf die genannte Rentenaltererhöhung für Frauen, auf die Möglichkeit, die Rente ab 62 Jahren vorbeziehen zu können und darauf, dass die Mehrwertsteuer für die Zusatzfinanzierung der AHV erhöht wird. (awp/mc/ps)