Bern – Der Bund unterstützt die Bildung und Forschung in den kommenden vier Jahren mit rund 26,4 Mrd Franken. Der Nationalrat ist nach dem Ständerat nun ebenfalls bereit, mehr Mittel zu sprechen als der Bundesrat beantragt hatte.
Insgesamt aufgestockt wird um 395 Mio CHF. Der ETH-Bereich erhält zusätzliche 160 Mio Franken, die Berufsbildung 100 Mio Franken, die kantonalen Hochschulen und Fachhochschulen 95 Mio Franken mehr und Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung 40 Mio Franken zusätzlich.
Grosszügiger als der Bundesrat
Der Bundesrat hatte für die Jahre 2017 bis 2020 für den Bereich Bildung, Forschung und Innovation (BFI) knapp 26 Milliarden Franken beantragt. Er wollte die Fördermittel zwar weiter ansteigen lassen, aber weniger stark als in der vorangegangenen Vierjahres-Periode.
Vorgaben des Stabilisierungsprogramm zur Entlastung des Bundeshaushaltes hatte der Bundesrat in seine neuste BFI-Botschaft bereits eingerechnet. Das Parlament zeigte sich nun aber etwas grosszügiger. Der Nationalrat, der dem Sparkurs des Bundesrates zunächst gefolgt war, schloss sich am Donnerstag bei allen finanziellen Differenzen dem Ständerat an.
Die SVP sowie Mitglieder der FDP- und der CVP-Fraktion waren nicht einverstanden mit den Aufstockungen. Der Bundesrat und auch der Nationalrat in seinem ersten Entscheid hätten bereits 2 Milliarden Franken mehr als in der laufenden Förderperiode gesprochen, betonte Peter Keller (SVP/NW). «Die Schweiz ist bereits sehr grosszügig mit ihren Bildungseinrichtungen.»
Keller verwies auf die angespannte Finanzlage des Bundes und plädierte für den anfänglichen Kurs. Bei der CVP wollte sich nur ein Teil der Fraktion dem Kompromiss des Ständerates anschliessen und die BFI-Ausgaben um 2,5 Prozent wachsen lassen, wie Kathy Riklin (ZH) sagte. SP, Grüne, GLP und BDP folgten dem Ständerat.
Mittel für ETH-Bereich aufgestockt
Mit zusätzlichen 160 Mio Franken will das Parlament die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) unterstützen. Mit 110 zu 79 Stimmen erhöhte der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) den grössten Posten in der BFI-Botschaft auf rund 10,34 Milliarden Franken.
Mehr Geld will das Parlament auch den Hochschulen und den Fachhochschulen gewähren. Die Grundbeiträge an die Hochschulen erhöhte der Nationalrat wie schon der Ständerat um 55 Mio Franken auf 2,81 Milliarden Franken, die Grundbeiträge an Fachhochschulen um 40 Mio Franken auf 2,19 Milliarden Franken. Ebenfalls zusätzliche 40 Mio Franken sollen nach dem Willen des Parlaments Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung erhalten. Es genehmigte für diesen Zweck 422 Mio statt der beantragten 382 Mio Franken.
Zusätzliche 100 Mio Franken gab das Parlament für die Unterstützung der Berufsbildung frei. Auch mit dieser Aufstockung auf 3,34 Milliarden Franken folgte der Nationalrat der Mehrheit der WBK und dem Ständerat.
ETH kann Ausländer beschränkt zulassen
Genehmigt hat das Parlament mit den Beiträgen an die Hochschulen auch die beantragten 100 Mio CHF für zusätzliche Ausbildungsplätze für künftige Ärzte und Ärztinnen. Die Humanmedizin ist neben der höheren Berufsbildung, dem wissenschaftlichen Nachwuchs und der Innovation ein Schwerpunkt im Förderprogramm.
Der Bundesrat beantragte mit der BFI-Botschaft nicht nur Kredite, sondern auch Gesetzesänderungen. Dank Änderungen im ETH-Gesetz können die ETH von Studierenden aus dem Ausland höhere Studiengebühren erheben als von Studentinnen und Studenten aus der Schweiz, allerdings höchstens drei Mal so hohe.
Möglich werden auch strengere Zulassungsbeschränkungen für Ausländer. Bei Kapazitätsengpässen sollen solche Beschränkungen bereits vom ersten Semester an möglich sein. Heute ist es nur in höheren Semestern möglich. Entscheiden würde der ETH-Rat auf Antrag der betroffenen Schule.
Differenz im Berufsbildungsgesetz
Eine letzte Differenz haben die Räte beim Berufsbildungsgesetz. Es geht um die Bestimmungen für die Ausrichtung von Beiträgen an Kurse für die Vorbereitung auf eidgenössische Berufsprüfungen und eidgenössische höhere Fachprüfungen.
Der Ständerat will die Beiträge «mindestens jährlich» ausbezahlen und damit vor allem junge Menschen besser unterstützen, die diese Kurse besuchen wollen. Der Nationalrat dagegen möchte, dass der Bund «auf begründetes Gesuch hin» Teilbeiträge gewährt. Er folgte mit 161 zu 21 Stimmen der Mehrheit seiner WBK.
Die Minderheit hätte die Unterstützung erst nach dem Ablegen der Prüfung auszahlen wollen, wie es der Bundesrat beantragt hatte. Es sei nicht sicher, ob die Unterstützten die Prüfung überhaupt abgelegten, gab Andrea Gmür-Schönenberger (CVP/LU) dazu zu bedenken. So würde der Bund einfach Weiterbildung finanzieren. (awp/mc/pg)