Parlament lehnt Referenzpreissystem bei Generika vorerst ab

Bern – Das Parlament will derzeit nichts wissen von einem Referenzpreissystem für Generika. Auch Massnahmen zur Kostensteuerung unter den Tarifpartnern sind vorerst vom Tisch. Differenzen zwischen den Räten verbleiben beim Beschwerderecht und Gewinnverbot für Krankenkassen.

Der Ständerat stimmte am Donnerstag als Zweitrat einer Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung mit 25 zu 10 Stimmen bei 6 Enthaltungen zu. Dieses weitere Paket zur Senkung der Gesundheitskosten geht zurück an den Nationalrat.

Nachdem das Parlament ein erstes Paket mit weniger umstrittenen Massnahmen abschliessend beschlossen hat, erweist sich das zweite von drei Paketen als umstrittener. Kernpunkte sind die Einführung eines Referenzpreissystems für Generika, die Kostensteuerung durch die Tarifpartner und ein Beschwerderecht für Krankenkassenverbände bei den Spitalplanungen der Kantone.

Die beiden ersten Punkte sind nach der ersten Tour durch die beiden Kammern zum Leidwesen von Gesundheitsminister Alain Berset bereits beerdigt, respektive verschoben. Wie der Nationalrat lehnte es der Ständerat mit 24 zu 17 Stimmen bei zwei Enthaltungen ab, ein Referenzpreissystem für Nachahmerpräparate zu schaffen. Wie die grosse Kammer schlägt er aber zwei Alternativen vor, die darauf abzielen, erst einmal mehr Generika zu verkaufen und nicht die Preise zu senken.

Alternative zu Referenzpreissystem

Er überwies dazu zwei Vorstösse, die einerseits Anreize abschaffen wollen, die für den Verkauf von Generika hinderlich sind. Andererseits sollen Apothekerinnen und Apotheker künftig leistungsorientiert abgegolten werden. Heute ist es so, dass Apotheker und Ärztinnen mehr daran verdienen, wenn sie Originalpräparate abgeben anstelle von Generika.

Beide Vorstösse könnte der Bundesrat nach Einschätzung der Mehrheit durch den Erlass von Verordnungen umsetzen.

Nur hauchdünn mit Stichentscheid von Ratspräsident Thomas Hefti (FDP/GL) sprach sich der Ständerat gegen die Aufnahme eines Artikels ins Gesetz auf, der die Tarifpartner zu Kostensteuerungsmassnahmen verpflichten wollte. Auch die grosse Kammer hatte den gleichen Beschluss im Oktober 2020 lediglich mit einer Stimme Unterschied gefällt. Damit gibt es auch hier keine Differenz mehr und die Massnahme ist vom Tisch.

Erneut befassen muss sich der Nationalrat dagegen mit dem Beschwerderecht für die Krankenkassenverbände gegen kantonale Spitalplanungen. Der Ständerat will den Versicherern ein solches im Gegensatz zur grossen Kammer einräumen. Der entsprechende Entscheid fiel allerdings auch in diesem Punkt erst mit Stichentscheid des Ratspräsidenten.

Gewinnverbot für Versicherer

Unterschiedlich bleiben die Ansichten auch bei der Frage, ob die Krankenkassen künftig in der obligatorischen Grundversicherung Gewinne erwirtschaften dürfen. Der Nationalrat hatte diese Möglichkeit ins Gesetz eingebaut. Der Ständerat will davon nichts wissen und beharrte ohne Gegenstimme auf diesem Gewinnverbot.

Weiter hatte der Nationalrat die Möglichkeit von Parallelimporten von Generika eingeführt. Die vorberatende Kommission des Ständerates lehnte dies jedoch wegen Risiken für Patienten einstimmig ab. Der Ständerat folgte indes einstimmig einem Antrag seiner Kommission, im Heilmittelgesetz neu ausdrücklich festzulegen, dass Swissmedic bei der Zulassung von parallelimportierten Arzneimitteln Vereinfachungen vornehmen kann. (awp/mc/ps)


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