Bern – Über das revidierte CO2-Gesetz für die Zeit ab 2025 sind sich die Räte noch nicht einig. Der Ständerat beharrt in mehreren Punkten auf einer gegenüber dem Nationalrat abgeschwächten Version, etwa bei der Verminderung der Treibhausgas-Emissionen im Inland.
Der Ständerat will für die Verminderung des Treibhausgases im Inland keine fixe Quote vorschreiben. Das bekräftigte er am Donnerstag mit 31 zu 12 Stimmen. Demnach sollen die Treibhausgasemissionen «in erster Linie» im Inland reduziert werden. Den genauen Anteil hat der Bundesrat festzulegen.
Willkommener Technologietransfer
Jakob Stark (SVP/TG) sagte dazu, es sei unerheblich, ob CO2-Kompensationsprojekte im In- oder im Ausland umgesetzt würden. Es gebe keinen Grund, die Flexibilität des Bundesrates einzuschränken Im Ausland sei der mit solchen Projekten verbundene Technologietransfer mit Sicherheit hoch willkommen.
Eine rot-grüne Minderheit hätte sich den ambitionierteren Weg des Nationalrates gewünscht. Dieser will den Treibhausgas-Ausstoss zu 75 Prozent mit Massnahmen im Inland reduzieren. Dem Bundesrat will er es überlassen, für einzelne Sektoren Richtwerte festzulegen, so wie es das Klimaschutz-Gesetz vorsieht.
Volkswillen umsetzen
Sollten die Klimaziele erreicht werden, müssten Treibhausgase eigentlich zu 100 Prozent im Inland vermindert werden, sagte Céline Vara (Grüne/NE). Die Schweiz als eines der reichsten Länder müsse mit gutem Beispiel vorangehen.
Projekte im Ausland seien zwar günstiger, doch es stelle sich die Frage der Kontrolle, gab Mathilde Crevoisier Crelier (SP/JU) zu bedenken. Maja Graf (Grüne/BL) erinnerte an das Ja an der Urne zum Klimaschutz-Gesetz. Es gehe um die Umsetzung des Volkswillens.
Die gesamte Vorlage sei nicht auf 75 Prozent Reduktion im Inland ausgerichtet, entgegnete Umweltminister Albert Rösti. Mit den heutigen Massnahmen könnten knapp zwei Drittel der Reduktion im Inland erreicht werden. Mit elf Ländern gebe es Verträge für Kompensationsprojekte.
Geld für Ladestationen umstritten
Umstritten ist die finanzielle Förderung von Lade-Infrastruktur für E-Autos in Mehrparteiengebäuden. Der Ständerat hielt mit 24 zu 20 Stimmen daran fest, kein Geld dafür zu sprechen. Der Kauf eines E-Autos sei individuell und solle nicht mit öffentlichen Geldern finanziert werden, sagte Damian Müller (FDP/LU).
Der Nationalrat hingegen will Basisinstallationen für Ladestationen mit bis zu 20 Millionen Franken im Jahr fördern. Eine rot-grüne Minderheit im Ständerat hielt die Unterstützung für nötig für die Energiewende. Es komme vor, dass mangels Ladestellen auf den Kauf eines E-Autos verzichtet werde, sagte Céline Vara (Grüne/NE).
Uneinigkeit herrscht auch bei der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für alternative Antriebe. Auf Antrag einer starken Minderheit bekräftigte der Ständerat, beim geltenden Recht zu bleiben, bis die revidierte LSVA kommt. Demnach entscheidet der Bundesrat, welche Fahrzeuge in welchem Umfang von der LSVA befreit werden sollen.
Milliarden-Ausfall verhindern
Es gelte, einen Milliarden-Ausfall an Einnahmen zu vermeiden, argumentierte die Minderheit. Der Nationalrat will eine befristete und differenzierte Reduktion der LSVA für elektrische Lastwagen und mit erneuerbaren Treibstoffen betriebene Lastwagen.
Den von der Mehrheit beantragten Kompromiss bei der Mineralölsteuer für konzessionierte Bus- und Schiffsunternehmen hiess der Ständerat gut: Für Ortsbusse soll diese Steuer ab 2026 fällig werden, auf dem Land und für Schiffe erst ab 2030. Dabei soll es Ausnahmen geben können, wenn topografische Gründe sie rechtfertigen.
Das revidierte CO2-Gesetz für den Zeitraum 2025 bis 2030 soll dem Schweizer Netto-Null-Ziel 2050 und der sicheren Energieversorgung zum Durchbruch verhelfen. Dazu hat sich die Schweiz unter dem Klimaübereinkommen von Paris verpflichtet. Bis 2030 sollen die Treibhausgas-Emissionen gegenüber 1990 halbiert werden. (awp/mc/ps)