Parlament verlängert Covid-19-Gesetz bis Ende 2022

Parlament verlängert Covid-19-Gesetz bis Ende 2022
Nationalratssaal. (Quelle: Parlamentsdienste 3003 Bern)

Bern – Das Parlament hat die Beratung über Änderungen und Verlängerungen im Covid-19-Gesetz abgeschlossen. Es hat zahlreiche Artikel bis Ende 2022 verlängert und materielle Änderungen eingeführt. So muss der Bund künftig die Kosten für einen Teil der Tests wieder übernehmen.

Grund für die erneute Beratung des Covid-19-Gesetzes war, dass die meisten Bestimmungen Ende des Jahres auslaufen. Angesichts der epidemiologischen Lage beantragte der Bundesrat daher, die Bestimmungen zu verlängern.

Darüber, dass dies nötig ist, waren sich im Parlament alle einig. Im Nationalrat schwenkte sogar die SVP um, die sich der Verlängerung zunächst entgegengestellt hatte. Dies, weil die Abstimmung über das Covid-19-Gesetz am 28. November gezeigt habe, dass das Volk hinter dem Gesetz stehe, wie die Fraktion begründete.

Übernahme von Testkosten wohl ab Samstag
Im Rahmen der Beratung hat das Parlament auch materielle Änderungen angebracht. So hat es entschieden, dass der Bund die Kosten für Corona-Tests wieder weitgehend übernehmen muss. Der Bundesrat will diese Kostenübernahme möglichst rasch umsetzen und hat die entsprechende Verordnungsänderung in Konsultation gegeben, wie er am Freitag mitgeteilt hatte.

Sofern die Räte am Mittwochnachmittag und am Donnerstag der Dringlichkeitsklausel zustimmen und das angepasste Covid-19-Gesetz am Freitag in der Schlussabstimmung annehmen, soll das neue Testkostensystem am Folgetag in Kraft gesetzt werden. Diese Abstimmungen dürften Formsache sein.

Der Bund muss dann die Kosten für Tests übernehmen, die zu einem Covid-Zertifikat führen. Bezahlt werden Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pooltests. Nicht bezahlt werden Einzel-PCR-Tests bei Personen, die keine Symptome haben. Dies, weil die Nachfrage durch die Übernahme der Kosten steigen und dies die Labors überlasten würde.

Einzel-PCR-Tests sollen daher weiterhin für symptomatische Personen, Kontaktpersonen und die Bestätigung von anderen Test priorisiert werden. Auch Selbsttests und Antikörpertests sollen nicht übernommen werden, da diese für die Bekämpfung der Pandemie nicht ausschlaggebend seien.

Keine Veröffentlichung von Impfverträgen
Offen war in der Beratung zuletzt zum einen die Frage, ob der Bund Verträge mit Impfstoffherstellern veröffentlichen soll oder nicht. Darauf verzichtet das Parlament nun auf Antrag der Einigungskonferenz – so hatte es auch der Ständerat gewünscht. Zum anderen waren sich die Räte nicht einig, ob der Bund bei der Planung von Ressourcen in Spitälern in die Hoheit der Kantone eingreifen soll.

Die Einigungskonferenz fand einen Kompromiss, mit welchem nicht in die verfassungsrechtliche Kompetenz der Kantone eingegriffen wird, sich der Bund aber trotzdem engagieren muss. So erhalten die Kantone neu die Aufgabe sicherzustellen, dass ihre Spitäler die nötigen Intensivkapazitäten haben.

Der Bund soll dabei aber mit den Kantonen die nötigen Kapazitäten definieren. Die Zustimmung zu den Anträgen der Einigungskonferenz fiel in der kleinen Kammer einstimmig und in der grossen Kammer mit 138 zu 49 Stimmen bei einer Enthaltung.

Verlängerung zahlreicher Bestimmungen
Daneben hat das Parlament zahlreiche Bestimmungen im Gesetz verlängert. Bis Ende 2022 verlängert hat es die Hilfen für die Kultur, den Schutzschirm für überregionale Publikumsveranstaltungen, die gesetzliche Grundlage für die Kurzarbeits- und Arbeitslosenentschädigung sowie die Möglichkeit, dass der Bund die Kantone bei Härtefallmassnahmen unterstützen kann.

Gleiches gilt für die Erwerbsausfallentschädigung. Diese soll weiterhin auch bei einer Einschränkung – und nicht nur bei einem Unterbruch – der Erwerbstätigkeit ausgerichtet werden. Zudem werden die Corona-Hilfen für den Sport verlängert – allerdings nur bis zum Ende der laufenden Saison, also bis Ende Juni 2022.

Daneben werden die Artikel verlängert, die dem Bundesrat das Recht einräumen, Massnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu ergreifen. Dazu gehören verschiedene Einschränkungsmassnahmen Gesundheitsmassnahmen, Grenzschliessungen, die Versorgung mit medizinischen Gütern oder das Test- und Contact-Tracing-System. Andere Bestimmungen, wie etwa der Artikel über das Covid-Zertifikat, sind bereits bis Ende 2022 in Kraft. Diese Frist wird beibehalten.

Diskussion über Dauer der Verlängerung
Zu reden gab in den Räten vor allem die Frage, wie lange die Bestimmungen überhaupt verlängert werden sollen. Vertreter der SVP und FDP beantragten eine Verlängerung nur bis Ende Juni 2022, sie wollten keine «Verlängerung auf Vorrat». Sie kamen mit ihren Anträgen aber nicht durch. (awp/mc/pg)

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