Parlament verlangt Postzustellung bis 12.30 Uhr in allen Regionen
Bern – Die Post muss spätestens um 12.30 Uhr in allen Briefkästen liegen. Das verlangt das Parlament. Es hat eine Motion von Nationalrat Martin Candinas (CVP/GR) an den Bundesrat überwiesen. In anderen Bereichen will der Ständerat nicht eingreifen.
Der Nationalrat hatte in der Frühjahrssession gleich vier Motionen zum Thema Post angenommen. Drei der Vorstösse hat der Ständerat am Mittwoch abgelehnt. Mit diesem Entscheid sind diese vom Tisch.
Mit 25 zu 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die kleine Kammer der Motion von Candinas jedoch zugestimmt. Er fordert, dass die Post bis 12.30 Uhr zugestellt wird, wenn in einer Region keine Frühzustellung angeboten wird.
Die vorberatende Kommission hatte die Motion abgelehnt. Dank Massnahmen der Post würden abonnierte Tageszeitungen schon heute bis Mittag zugestellt. Damit sei eines der Hauptanliegen erfüllt, argumentierte Claude Janiak (BL/SP) im Namen der Kommission. Ein gesetzlich verankerter Zustellschluss würde den Handlungsspielraum der Post unnötig einschränken.
Meisten Anliegen erfüllt
Keine Mehrheit fand eine zweite Motion von Candinas, die der Post verbieten sollte, bestehende Arbeitsplätze ins Ausland zu verlagern. Die Post habe ihre angekündigten Pläne nicht umgesetzt, Arbeitsplätze nach Vietnam zu verschieben, argumentierte der Ständerat. Es gebe daher keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
Einige der in den Motionen formulierten Anliegen hält der Ständerat zudem für erfüllt – etwa die Forderung von Jakob Büchler (CVP/SG) für eine bessere Erreichbarkeit von Poststellen.
Ida Glanzmann (CVP/LU) verlangt, die Obergrenze für Auszahlungen bei allen Poststellen von 500 Franken auf 5000 Franken zu erhöhen. Die Ratsmehrheit gab zu Bedenken, dass die Begrenzung in nur sehr wenigen Poststellen gelte und die Post bei grösserer Nachfrage zusätzlich einen Auszahlungstresor einsetze.
Doch auch der Ständerat hat bereits früher selbst interveniert. So nahm die kleine Kammer in der Sommersession eine Initiative des Kantons Jura an, die ein besseres Mitspracherechte der Betroffenen bei der Schliessung von Poststellen verlangt. (awp/mc/ps)