Bern – Das Bankgeheimnis im Inland soll definitiv nicht gelockert werden. Das Parlament beauftragt den Bundesrat, auf eine Verschärfung des Steuerstrafrechts zu verzichten. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat eine entsprechende Motion angenommen.
Die kleine Kammer hiess den Vorstoss am Dienstag oppositionslos gut, im Einverständnis mit dem Bundesrat. Mit dem Entscheid ist der Weg frei für einen Rückzug der Bankgeheimnis-Initiative.
Das Initiativ-Komitee will in den nächsten Wochen entscheiden, wie SVP-Nationalrat Thomas Matter (ZH) auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Das Hauptziel sei aber erreicht, stellte er fest.
«Knurrende Billigung»
Nicht zufrieden zeigte sich wie bereits im Nationalrat die Ratslinke, die Steuerhinterziehung bekämpfen möchte. Er könne damit leben, dass diese Vorlage abgeschrieben werde, sagte Roberto Zanetti (SP/SO). Er sprach von einer «knurrenden Billigung» mit Blick auf die Initiative. Das Thema aber sei nicht erledigt. «Wir können nicht einfach Steuerunehrlichkeit ungeahndet lassen.»
Ähnlich äusserte sich Paul Rechsteiner (SP/SG). «Es geht um die Gesichtswahrung für eine missglückte Volksinitiative», stellte er fest. Inhaltlich sei die Sache aber nicht sinnvoll. Der inländische Fiskus sei schlechter gestellt als der ausländische.
Reaktionen auf Bundesratspläne
Die Initiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» spaltete die Räte: Der Nationalrat unterstützte die Initiative und einen Gegenvorschlag, der Ständerat lehnte beides ab. Das Volksbegehren war als Reaktion auf die Pläne des Bundesrates für ein schärferes Steuerstrafrecht lanciert worden mit dem Ziel, das Bankgeheimnis in der Schweiz in der Verfassung zu verankern.
Das sollte sicherstellen, dass im Inland kein automatischer Informationsaustausch eingeführt wird. Für Ausländerinnen und Ausländer mit Bankkonten in der Schweiz wurde das Bankgeheimnis faktisch abgeschafft: Ab kommendem Jahr will die Schweiz mit einer Reihe von Staaten automatisch Daten zu Konten austauschen.
Steuerhinterziehung bekämpfen
Im Zuge dieser Entwicklung wollte der Bundesrat – noch unter der früheren Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf – das Bankgeheimnis auch im Inland lockern. Die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug sollte aufgeweicht werden.
Jede Form der arglistig begangenen Steuerhinterziehung hätte neu als Steuerbetrug gegolten. Die Steuerbehörden hätten bei konkretem Verdacht auf Steuerhinterziehung Einblick in Bankdokumente erhalten. Das hatten auch die Kantone gefordert, die sich nach dem Ende des Bankgeheimnisses für ausländische Kunden gegenüber ausländischen Steuerbehörden benachteiligt fühlen.
«Bundesrat hat etwas überzogen»
Finanzminister Ueli Maurer stellte im Ständerat fest, die Grenze zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug sei ein ständiges Thema. Doch der Bundesrat habe «etwas überzogen». Mit seiner Vorlage wäre das inländische Bankgeheimnis aufgehoben worden.
In der Vernehmlassung kamen die Pläne des Bundesrates denn auch schlecht an. Die bürgerlichen Parteien und die Wirtschaftsverbände lehnten sie ab. Als Reaktion darauf schwächte der Bundesrat die Vorlage ab, bevor er sie 2015 wegen der Bankgeheimnis-Initiative auf Eis legte.
Schlecht für die Steuermoral
Die Initiative lehnt der Bundesrat ab. Seiner Meinung nach würde deren Annahme die Verfolgung von Steuerhinterziehung erschweren. Heute haben die Steuerbehörden die Möglichkeit, Informationen bei Dritten – etwa beim Arbeitgeber – einzuholen, wenn eine Person ihre Mitwirkung verweigert. Die Initiative würde diese Möglichkeit einschränken.
Der Bundesrat lehnt aber auch den Gegenvorschlag ab, mit dem die geltenden Gesetzesbestimmungen in der Verfassung verankert würden. Seiner Meinung nach hätte eine solche Verfassungsbestimmung eine negative Signalwirkung. Steuerunehrliche Personen sähen sich in ihrem Verhalten bestärkt, und die Steuermoral würde sinken.
Bei einem Rückzug der Initiative wäre der Gegenvorschlag nicht automatisch vom Tisch. Das Parlament müsste noch entscheiden, ob es diesen abschreiben will. (awp/mc/ps)