Bern – Der Nationalrat hat eine von der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats (SIK-S) eingereichte Vorlage für neue Rechtsgrundlagen zur sichereren Aufbewahrung der wichtigsten digitalen Daten der Schweiz am Dienstag angenommen. Die Vorlage war bereits im Ständerat unbestritten.
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SIK-N) beantragte im Vorfeld einstimmig, die Motion anzunehmen.
Die Landesregierung soll unter anderem Kriterien festlegen, anhand derer bestimmt wird, welche Daten des Bundes, der Kantone, der Gemeinden und der Betreiber kritischer Infrastrukturen besonders schützenswert sind. Auch soll der Bundesrat bestimmen, welche Normen für das Management der Sicherheit dieser Daten gelten.
Die SIK-N begrüsste in ihrer Stellungnahme, dass die Motion vorschlägt, Betreiber kritischer Infrastrukturen, Kantone und eventuell auch Gemeinden in die Definition der Kriterien einzubeziehen, anhand derer bestimmt wird, welches Schutzniveau für welchen Datentyp gilt. Zudem müsse sichergestellt werden, dass die Unternehmen, die verschiedenen Compliance-Regeln unterstehen, durch die Umsetzung der Motion nicht in ihren Aktivitäten behindert werden.
Laut der SIK-S ist die Gestaltung der Speicherinfrastruktur zudem nach Möglichkeit Schweizer Unternehmen anzuvertrauen. Schweizer Hochschulen sollen ebenfalls einbezogen werden. Auch der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion. Es sei aber noch zu klären, für welche Behörden und Betreiber kritischer Infrastrukturen der Bund die verfassungsrechtliche Kompetenz habe, die Vorgaben zu erlassen.
Im laufenden Jahr waren verschiedene Bundesbehörden Opfer von Hackerangriffen geworden. Am 23. Mai wurde bekannt, dass Hacker eine Schwachstelle auf den Servern des IT-Dienstleisters Xplain mit Ransomware angegriffen und dort Daten der Bundesverwaltung gestohlen haben. Daraufhin wurden die Daten im Darknet veröffentlicht. (awp/mc/ps)