Parlament will Mehrwertsteuer um 15 Jahre verlängern
Bern – Der Bund soll die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer auch nach 2020 erheben dürfen. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat einer Verlängerung bis 2035 zugestimmt.
Die kleine Kammer folgte oppositionslos ihrer vorberatenden Wirtschaftskommission, welche sich mit 10 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung für die neue Finanzordnung 2021 ausgesprochen hatte. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung. Das letzte Wort werden aber Volk und Stände haben.
Der Bundesrat wollte die Finanzordnung ursprünglich so abändern, dass er direkte Bundessteuer und Mehrwertsteuer künftig unbefristet erheben kann. Nach Widerstand in der Vernehmlassung begrenzte er die Verlängerung auf 15 Jahre.
Verfassung muss geändert werden
Dem stimmte auch eine Mehrheit der Ständeräte zu. Durch eine erneute Befristung sei sichergestellt, dass wiederum das Volk entscheiden könne. So sei die demokratische Legitimation der Steuern grösser, befand eine Ratsmehrheit.
Kommissionspräsident Martin Schmid (FDP/GR) betonte die grosse Bedeutung dieser beiden Einnahmequellen für den Bund. Sie machten mehr als 60% der gesamten Bundeseinnahmen aus. Die Einnahmen beliefen sich auf über 42 Mrd CHF pro Jahr.
Da die neue Finanzordnung 2021 eine Veränderung der Verfassung darstellt, muss sie obligatorisch Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden. Sie soll auf den 1. Januar 2021 in Kraft treten. Laut Finanzminister Ueli Maurer handelt es sich «um die wahrscheinlich wichtigste Vorlage der Legislatur». (awp/mc/ps)