Parlament zieht Schlussstrich unter Bankgeheimnis-Initiative
Bern – Das Parlament zieht den Schlussstrich unter die Bankgeheimnis-Initiative. Nach dem Ständerat hat am Mittwoch auch der Nationalrat den Gegenvorschlag zum inzwischen zurückgezogenen Volksbegehren abgeschrieben. Das Bankgeheimnis im Inland bleibt vorläufig bestehen.
Die Initiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» spaltete die Räte: Der Nationalrat unterstützte die Initiative und einen Gegenvorschlag, der Ständerat lehnte beides ab. Das Volksbegehren war als Reaktion auf die Pläne des Bundesrates für ein schärferes Steuerstrafrecht lanciert worden mit dem Ziel, das Bankgeheimnis in der Schweiz in der Verfassung zu verankern.
Das sollte sicherstellen, dass im Inland kein automatischer Informationsaustausch eingeführt wird. Für Ausländerinnen und Ausländer mit Bankkonten in der Schweiz wurde das Bankgeheimnis faktisch abgeschafft: Ab diesem Jahr will die Schweiz mit einer Reihe von Staaten automatisch Daten zu Konten austauschen.
Im Nationalrat ging es am Mittwoch quasi um eine Altlast der Initiative – den direkten Gegenvorschlag. Bisher hatte die grosse Kammer auf den Gegenvorschlag beharrt. Nach dem Rückzug der Initiative sei dieser aber nun nicht mehr nötig, sagte Leo Müller (CVP/LU) im Namen der Kommission.
Die Ratslinke nutzte die Gelegenheit für Kritik an der bürgerlichen Mehrheit. «Der Gegenvorschlag war eine teure Pirouette in einem zu teuren Tanz», kritisierte Louis Schelbert (Grüne/LU). Für Beat Jans (SP/BS) ist die Initiative und der Gegenvorschlag das «letzte Zucken der Bankenlobby». Die Steuerhinterziehung werde keine Zukunft haben.
Keine Revision des Steuerstrafrechts
Der Rückzug der Initiative zeichnete sich ab, nachdem National- und Ständerat die Revision des Steuerstrafrechts im letzten Dezember per Motion blockiert hatten. Diese vom Bundesrat aufgegleiste Vorlage war der Hauptgrund für die Lancierung der Initiative gewesen. Unter anderem sollte damit die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug aufgeweicht werden.
Jede Form der arglistig begangener Steuerhinterziehung hätte als Steuerbetrug gegolten. Die Steuerbehörden hätten bei konkretem Verdacht auf Steuerhinterziehung Einblick in Bankdokumente erhalten. Das hatten auch die Kantone gefordert, die sich nach dem Ende des Bankgeheimnisses für ausländische Kunden gegenüber ausländischen Steuerbehörden benachteiligt fühlen. (awp/mc/ps)