Pauschalbesteuerte liefern dem Fiskus 2016 eine Rekordsumme ab

Pauschalbesteuerte liefern dem Fiskus 2016 eine Rekordsumme ab
(Foto: Schlierner - Fotolia.com)

Bern – Die Pauschalbesteuerung hat der Schweiz im vergangenen Jahr rekordhohe 767 Mio CHF an Erträgen eingebracht. Allerdings liessen sich weniger Menschen als in früheren Jahren nach Lebensaufwand besteuern. Seit 2016 gelten verschärfte Bestimmungen.

Reiche Ausländerinnen und Ausländer können sich in der Schweiz unter Umständen nach dem Lebensaufwand besteuern lassen. Von diesen Pauschalbesteuerten gab es Ende 2016 landesweit 5046, wie die Finanzdirektorenkonferenz (FDK) am Freitag gestützt auf eine Umfrage bei ihren Mitgliedern meldete.

336 weniger als 2014
Damit reduzierte sich die Zahl solcher Spezialfälle um 336 Personen (-6,2%) gegenüber 2014, dem bisher letzten Erhebungsjahr. Im Vergleich zu 2012 – dem Rekordjahr – gab es sogar 588 Pauschalbesteuerte weniger. Das ist ein Minus von über 10%. Die 767 Mio CHF Gesamtertrag lagen dagegen mehr als 10% über dem Ertrag von 2012. Durchschnittlich lieferte eine pauschalbesteuerte Person 2016 dem Fiskus 152’002 CHF ab. 2014 war das Mittel mit 137’495 CHF tiefer und 2006 hatte es 94’549 CHF betragen. Die Spanne zwischen der tiefsten einkassierten Steuer (10’000 CHF) und der höchsten (rund 8 Mio CHF) ist riesig. Nicht erhoben hat die FDK, wie viele Berechtigte sich freiwillig ordentlich statt pauschal besteuern liessen und wie viele Pauschalbesteuerte im vergangenen Jahr das Land verlassen haben. Bund, Kantone und Gemeinden konnten vom gestiegenen Ertrag profitieren. Von den 767 Mio CHF im Jahr 2016 gingen 215 Mio an den Bund, 352 Mio an die Kantone und 201 Mio an die Gemeinden.

Die meisten leben in der Genferseeregion
Die Pauschalbesteuerten konzentrieren sich auf die Genferseeregion und das Tessin. Die Waadt blieb Spitzenreiter mit 1218 Personen, dicht gefolgt vom Wallis mit 1125. Das Tessin zählte 910, Genf 638. Eine dreistellige Anzahl Pauschalbesteuerte gibt es zudem in Graubünden (235), Bern (201), Zug (127) und Luzern (114). Die Kantone Zürich, den beiden Basel, Schaffhausen und Appenzell Ausserrhoden haben die Pauschalbesteuerung abgeschafft. Andere Kantone erhöhten die Hürden, so dass weniger Interessierte von der Besteuerung nach Lebensaufwand profitieren können.

Strengere Bemessungsregeln
Seit 2016 gelten schweizweit strengere Kriterien für die Bemessungsgrundlage der Pauschalbesteuerung: Neu gilt das Siebenfache des Mietzinses oder des Eigenmietwerts statt wie früher das Fünffache. Bei der direkten Bundessteuer gilt zusätzlich ein Mindestaufwand von 400’000 CHF. Die Kantone mussten ebenfalls einen Mindestaufwand festlegen, waren aber frei bei dessen Höhe. Die Schweizer Stimmberechtigten sprachen sich Ende November 2014 deutlich für die Beibehaltung der Pauschalbesteuerung aus: Sie lehnten eine Volksinitiative der Alternativen Linken mit dem Titel «Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre» mit rund 59 Prozent Nein-Stimmen ab. (awp/mc/cs)

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