Personenfreizügigkeit: BR will Gesetze verschärfen
Personenfreizügigkeit: Kontrolle auf einer Baustelle.
Bern – Der Bundesrat will die flankierenden Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping im Zusammenhang mit dem freien Personenverkehr verschärfen. Er setzt bei der Bekämpfung von Scheinselbstständigkeit und beim Durchsetzen von Mindestlöhnen an. Die Gesetzesvorlage schickte der Bundesrat am Freitag in die Vernehmlassung.
Die sieben Jahre Erfahrung mit den flankierenden Massnahmen hätten gezeigt, dass ausländische Arbeitnehmer vor Lohndumping und Verstössen gegen Arbeitsbedingungen geschützt seien und bei in- und ausländischen Betrieben für gleiche Bedingungen sorgten.
Gesetzgebung hat Lücken
Doch die Gesetzgebung hat Lücken, auf die namentlich der Schweizerische Gewerbeverband, Gewerkschaften und einzelne Kantone hinwiesen, wie es im Bericht zur Vorlage heisst. Scheinbare Selbstständigkeit hat zum Ziel, Schutznormen für Personal im Arbeitsrecht und im Sozialversicherungsrecht zu umgehen. Sie können damit Arbeiten in der Schweiz zu günstigeren Preisen anbieten. Mit Verschärfungen im Entsendegesetz will der Bundesrat erreichen, dass Scheinselbstständigkeit besser bekämpft werden kann. Für selbstständige Dienstleister aus der EU, die in der Schweiz arbeiten, will er eine Dokumentationspflicht einführen.
Scheinselbstständigkeit besser bekämpfen
Diese soll es Kontrollorganen erleichtern, an Ort und Stelle zu überprüfen, ob die betreffenden Personen tatsächlich als Selbstständige arbeiten. Legen sie die verlangten Dokumente nicht vor respektive verweigern sie die verlangten Auskünfte, können Sanktionen wie Bussen und Dienstleistungssperren verhängt werden. Säumige sollen zudem gezwungen werden können, ihre Arbeit zu unterbrechen. Seine Entscheide fällte der Bundesrat nach Vorschlägen einer Expertengruppe, in der Sozialpartner und Vertreter der Kantone vertreten waren. Meldepflichtige Selbstständigerwerbende – ihre Anzahl hat sich zwischen 2005 und 2010 in etwa verdoppelt – halten sich nur kurz in der Schweiz auf. Die meisten sind im Baunebengewerbe tätig.
Jeder vierte Selbständige scheinselbständig?
Vergangenes Jahr meldeten sich rund 11’000 selbstständige Dienstleister in der Schweiz an. Die paritätischen Kommissionen kontrollierten je rund 3500 von ihnen. Die Kommissionen vermuteten in rund 23% der Fälle eine Scheinselbstständigkeit und die Kantone bei 15%. Das genaue Ausmass der Scheinselbstständigkeit lässt sich laut dem Bericht zur Vorlage aus diesen Zahlen aber nicht herleiten. In einigen Branchen des Baunebengewerbes und in einigen Regionen hätten Scheinselbstständige die flankierenden Massnahmen unterlaufen und die Einhaltung der Löhne gefährdet, hiess es aber.
Mindestlöhne: Auch inländische Firmen im Visier
Griffigere Instrumente will der Bundesrat auch ins Entsendegesetz aufnehmen, um Mindestlöhne durchzusetzen, die in Normalarbeitsverträgen (NAV) verankert und damit zwingend sind. Nach solchen Verstössen sollen Verwaltungsbussen von bis zu 5’000 CHF ausgesprochen werden können. Vorgegangen werden können soll neu auch gegen inländische Firmen. Heute ist dies nur bei ausländischen Betrieben möglich, die Personal in die Schweiz schicken. Normalarbeitsverträge gibt es in den Kantonen Genf, Tessin und Wallis für verschiedene Branchen und auf Bundesebene für die Hauswirtschaft.
Zusätzliche Sanktionen
Bei Verstössen gegen erleichtert allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge (GAV) sollen die zuständigen paritätischen Kommissionen neu Sanktionen verhängen können. Möglich sein soll dies sowohl gegen Schweizer Betriebe als auch gegen ausländische Firmen, die in der Schweiz arbeiten lassen. Der Bundesrat will deshalb das Gesetz über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) anpassen. Neben in GAV vorgesehenen Sanktionen sollen auch Beiträge an die Vollzugskosten erleichtert allgemeinverbindlich erklärt werden können. (awp/mc/ps)