Bern – Gegen die ab 2022 geplante Einstellung der UKW-Radiosender in der Schweiz ist beim Bund am Mittwoch eine Petition eingereicht worden. Für den von Radiounternehmer Roger Schawinski lancierten Einspruch kamen 60’615 Unterschriften zusammen.
Die Petition richtet sich an Medienministerin Simonetta Sommaruga, ans Bundesamt für Kommunikation sowie an die Generaldirektion der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG). Sie sollten die geplante Einstellung aller UKW-Sender rückgängig machen, teilte Radio-1-Geschäftsführer Roger Schawinski mit. Ein vorzeitiges Abstellen aller UKW-Sender verletzte die im Radio- und Fernsehgesetz garantierte Empfangsfreiheit.
Dabei stützen sich die Petitionäre auf einen Artikel des Medienexperten Urs Saxer in der «Neuen Zürcher Zeitung». Saxer begründet seine Einschätzung insbesondere mit dem Service Public der SRG, «welche einen umfassenden Auftrag für eine Grundversorgung der ganzen Bevölkerung hat». Damit fehlten die rechtlichen Grundlagen für die UKW-Abschaltung.
Support erhält die Petition gemäss der Mitteilung auch von der früheren Medienministerin Doris Leuthard und ihrem Vorgänger Moritz Leuenberger. Leuthard, unter deren Ägide der Ausstiegsentscheid 2017 fiel, plädierte in einem Interview für einen Marschhalt.
Erst die Hälfte der Fahrzeuge in der Schweiz verfüge über ein DAB- oder Internetradio. Die anderen würden beim Wechsel den Radio-Empfang verlieren. Beim Entscheid habe sie gedacht, UKW sei ein Auslaufmodell und die neue Technologie werde sich auch in Autos schneller etablieren.
Auch im Parlament regt sich Widerstand verschiedener Exponenten. Dazu sind diverse Vorstösse hängig. Die Verkehrskommission des Nationalrats führt dazu am 10. August eine Anhörung durch.
Im Zuge des Übergangs von der analogen zur digitalen drahtlos-terrestrischen Radioverbreitung soll mit den UKW-Frequenzen gemäss einer Vereinbarung der privaten Radiobetreiber bis spätestens im Januar 2023 Schluss ein. Die SRG will ihre UKW-Sender im August 2022 abschalten.
Der Bundesrat schuf in den letzten Jahren die rechtlichen Grundlagen für den Umstieg, und er gewährt den Radioveranstaltern während der Übergangsphase finanzielle Unterstützung für die DAB+-Verbreitung. Die UKW-Funkkonzessionen laufen Ende 2024 ab. (awp/mc/ps)