Zug – Die Raffineriebetreiberin Petroplus Holdings hat vom Kantonsgericht Zug für sich und ihre Schweizer Tochtergesellschaft Petroplus Marketing AG eine definitive Nachlassstundung für einen Zeitraum von sechs Monaten (bis 27.9.) bewilligt erhalten. Wie das Unternehmen mitteilte, soll im Rahmen der Nachlassstundung die Aushandlung eines Nachlassvertrags mit Vermögensabtretung zugunsten der Gläubiger ausgehandelt werden.
Darüber hinaus will der Verwaltungsrat die Dekotierung der Aktien der Petroplus Holdings AG von der SIX Swiss Exchange beantragen. Letzter Handelstag für die Aktien des Unternehmens sei voraussichtlich der 11. Mai 2012. Ferner gab Petroplus den Beschluss von Petroplus Finance Limited bekannt, die Dekotierung der von Petroplus Finance Limited ausgegebenen mit 4% verzinslichen Wandelanleihen mit Fälligkeit in 2015 im Wert von 150 Mio USD zu beantragen. Der Handel mit diesen Wandelanleihen werde aber fortgesetzt und in das Segment der Schweizer Börse für dekotierte Anleihen verschoben.
Übersicht fehlt
Daneben fehlt der Holding aber die ganze Übersicht. Da diverse Petroplus-Tochtergesellschaften in verschiedenen Ländern unterschiedliche Verfahren beantragt hätten, würden diese Tochtergesellschaften nun verschiedenen Konkurs- und Insolvenzverwaltern in den jeweiligen Gerichtsständen unterstehen, so die Mitteilung.
Tochtergesellschaften nicht mehr unter Kontrolle der Holding
Mehrere dieser Tochtergesellschaften und ihre Verwalter hätten die Veräusserung der Vermögenswerte eingeleitet, darunter auch die Raffinerien, an denen ein gewisses Interesse gezeigt worden sei. Demzufolge befänden sich diese Tochtergesellschaften nicht länger unter der Kontrolle der Petroplus Holdings, so dass dieser die vollständigen Informationen über die derzeitigen Geschäftsaktivitäten der Töchter nicht vorlägen, heisst es.
Freistellung von Berichts- und Publizitätspflichten beantragt
Man sei auch nicht in der Lage, konsolidierte Finanzergebnisse zu erstellen. Aus diesem Grund habe man die Freistellung von diversen aufsichtsrechtlichen Berichts- und Publizitätspflichten beantragt; dazu gehören die Veröffentlichung der Finanzergebnisse des vierten Quartals 2011 und des Jahresberichts 2011, die Ausgabe eines Unternehmenskalenders und diverser sonstige Meldepflichten. In Übereinstimmung mit den Ad-hoc-Meldepflichten wird Petroplus die Öffentlichkeit aber darüber informieren, wenn die Freistellung bewilligt wird. (awp/mc/pg)