Stans – Der Flugzeugbauer Pilatus zieht gegen das vom Bund verhängte Verbot für Servicedienstleistungen in zwei arabischen Ländern vor Gericht. Er strebt unter anderem eine aufschiebende Wirkung an. Die Affäre macht auch vor der Bundesratsreise nicht halt.
Die Landesregierung besuchte am Freitag Stans im Rahmen ihrer zweitägigen Schulreise. An diesem eigentlich unpolitischen Anlass, bei dem das Treffen mit der Bevölkerung im Zentrum stehen sollte, wurde der Nidwaldner Regierungspräsident Alfred Bossard politisch.
Das Verbot des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) von Serviceleistungen der Stanser Flugzeugwerke Pilatus in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) würde Regierungsrat und Bevölkerung beschäftigen, sagte Bossard. Der Entscheid rüttle an den Grundpfeilern der Schweiz, zu denen etwa Verlässlichkeit und das Einhalten von Verträgen gehörten.
Man dürfe das Geschäftsmodell von Pilatus auch ablehnen, sagte der Landammann. Es könne aber nicht sein, dass zwei Departemente des Bundes ihre unterschiedlichen Ansichten auf dem Buckel eines Unternehmens austragen würden. Er wies darauf hin, dass die Pilatus mit 2000 Angestellten der wichtigste Arbeitgeber Nidwaldens sei.
«Atmosphärische Störung»
Der Nidwaldner Regierungsrat hatte sich deswegen in einem Schreiben an den Bundesrat gewandt und eine Aussprache verlangt. Der Bundesrat habe seine Gesprächsbereitschaft bestätigt, sagte Bossard. Die Bevölkerung auf dem Dorfplatz quittierte dies mit Applaus.
Unter die Bevölkerung hatten sich auch einige Demonstranten gemischt. Auf ihren Plakaten stand: «Bundesbern zerstört Arbeitsplätze». Bundespräsident Ueli Maurer versuchte, die Wogen zu glätten und betonte die langjährige gute Zusammenarbeit zwischen den Stanser Flugzeugwerken und dem Bund. So fliege auch der Bundesrat mit einem Pilatus-Jet.
Die jetzige Uneinigkeit bezeichnete Maurer als «atmosphärische Störung». Diese könne nicht jetzt auf dem Dorfplatz gelöst werden. Die Schweiz zeichne sich aber durch ihre Ausgewogenheit aus. Sie sei gezwungen, Kompromisse zu finden. Man werde auch in dieser atmosphärischen Störung, die der Bundesrat weder gesucht noch provoziert habe, eine Lösung finden.
«Faktisches Exportverbot»
Nach fast zwei Wochen Funkstille hatte die Pilatus Flugzeugwerke AG am Freitagmorgen auf das Verbot reagiert. Man fühle sich gezwungen, den Entscheid an das Bundesverwaltungsgericht weiterzuziehen, «um die gesetzliche Grundlage zu klären und Rechtssicherheit für Pilatus, seine Mitarbeitenden sowie weitere Unternehmen der Schweiz zu schaffen».
Der Gang vor Gericht habe nicht automatisch eine aufschiebende Wirkung des Verbots zur Folge, sagte Verwaltungsratspräsident Oscar J. Schwenk gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Diese habe das EDA in seiner Verfügung nämlich ausgeschlossen. Schwenk sagte, das sei absolut unüblich und nehme den Entscheid vorweg. Daher fordere man in einer separaten Beschwerde, dass der Entzug der aufschiebenden Wirkung aufgehoben werde.
Der vom EDA getroffene Entscheid sei ein Affront gegenüber Pilatus, Schwenk sprach von einer «bösen Verfügung». Ebenso unangemessen sei die gewährte Frist von lediglich neunzig Tagen, bis Pilatus den logistischen Support vor Ort einstellen müsse.
EDA: «Sofortiges Verbot nicht umsetzbar»
Beim EDA hat man zur Frist eine gegenteilige Ansicht. Es sei Pilatus eine Frist von 90 Tagen eingeräumt worden, weil ein sofortiges Verbot organisatorisch und rechtlich nicht umsetzbar gewesen wäre, teilte das Departement auf Anfrage mit. Es bestätigt zudem, dass der Beschwerde von Pilatus die aufschiebende Wirkung entzogen wird. Es sei nun am Bundesverwaltungsgericht, darüber zu urteilen.
Das Kundendienstgeschäft sei für Pilatus ein wichtiges Standbein, erklärte Schwenk. Das Verbot benachteilige Pilatus gegenüber anderen Flugzeugherstellern enorm. «Angesichts der engen Verknüpfung von Verkauf und logistischem Support kommt es faktisch einem zukünftigen Exportverbot gleich.»
EDA sieht aussenpolitische Ziele tangiert
Das EDA sieht das seit 2015 geltende Söldnergesetz verletzt. Bei den nun verbotenen Dienstleistungen geht es unter anderem um technischen Support, Ersatzteilmanagement und Problembehebung an PC-21-Flugzeugen sowie an Simulatoren.
Dies stellt laut EDA eine logistische Unterstützung von Streitkräften dar. Sie widersprächen dem Gesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS), dem sogenannten Söldnergesetz. Das BPS soll dazu beitragen, «die aussenpolitischen Ziele der Schweiz zu verwirklichen».
Das EDA teilte auf Anfrage mit, es habe Pilatus zwischen 2015 und 2016 mehrfach über die im Zusammenhang mit dem BPS geltenden Verpflichtungen informiert. Pilatus sei aus Sicht des EDA seiner Meldepflicht nicht nachgekommen.
Beim Fall Pilatus geht es auch um unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Aussen- und dem Volkswirtschaftsdepartement. Es sei eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt worden, um eine bessere Abstimmung der Entscheide zu erreichen, teilte das EDA mit.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements war in den Entscheid des EDA zu Pilatus nach eigenen Angaben nicht involviert. Eine Konsultation sei in den einschlägigen rechtlichen Grundlagen nicht vorgesehen, teilte es auf Anfrage mit. Es kenne den Entscheid lediglich aus den Medien. (awp/mc/pg)