Plädoyer der Staatsanwaltschaft im Erb-Prozess beendet
Rolf Erb.
Winterthur – Im Strafprozess gegen den Unternehmer Rolf Erb hat am Freitagmorgen die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer abgeschlossen. Dem Angeklagten hat sie dabei eine aussergewöhnliche kriminelle Energie und Skrupellosigkeit zugeschrieben.
Am Schluss des Plädoyers sagte der Staatsanwalt, Erb habe die ihm zur Last gelegten Delikte nicht aus wirtschaftlicher Notwendigkeit begangen, sondern aus Geldgier heraus. Um die finanzielle Lage der schliesslich Pleite gegangen Erb-Gruppe zu kaschieren, habe er seine Machtstellung ausgenutzt und das Vertrauen von Mitarbeitern und Geschäftspartnern missbraucht.
Erb soll 10 Jahre in Haft
Die Staatsanwaltschaft hat bereits am Dienstag den Antrag gestellt, Erb mit 10 Jahre Freiheitsentzug zu bestrafen. Angeklagt ist Erb wegen Urkundenfälschung, wegen gewerbsmässigen Betrugs sowie wegen Gläubigerschädigung.
Rahmenkredit von Mitsubishi missbraucht?
Am Freitagmorgen begründete die Staatsanwaltschaft sowohl ihren Vorwurf des Betrugs zum Schaden des Mitsubishi-Konzerns als auch jenen der Gläubigerschädigung. Die Staatsanwältin zitierte unter anderem aus Zeugenaussagen, um aufzuzeigen, dass Rolf Erb einen vom japanischen Autokonzern gesprochenen Rahmenkredit missbraucht hat.
Gewährt wurde der Kredit eigentlich, um Autohändlern in der Schweiz den Kauf von Mitsubishi-, Hyundai- und Suzuki-Fahrzeugen bis zu deren Weiterverkauf zu finanzieren. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hat Erb die Kreditlinie aber nicht bloss zur Finanzierung der Autoeinkäufe benutzt. Stattdessen wurde dem Erb-Konzern darüber auch zusätzliche Liquidität verschafft.
Dazu wurden die an Mitsubishi übermittelten Zahlen gefälscht. Gemäss von der Staatsanwältin zitierten Zeugen hat Rolf Erb die Fälschungen selbst angeordnet, ja die Tochterfirma Erb Autokredit AG sogar nur zum Zweck der Liquiditätsbeschaffung gegründet. Insgesamt schaukelte Erb dem Mitsubishi-Konzern über fünf Jahre hinweg einen zu hohen Kreditbedarf von kumuliert 38 Mio CHF vor.
Schloss für Zwillinge
Ebenfalls versuchte die Staatsanwältin aufzuzeigen, dass Erb mehrere Liegenschaften, unter anderem das Schloss Eugensberg im Thurgau, sowie zahlreiche Wertpapiere nur an seine Zwillingssöhne im Babyalter überschrieb, um diese Vermögenswerte vor den Gläubigern zu schützen.
Laut der Staatsanwältin hing damals ein Darlehensvertrag, für den Erb persönlich haftete, «wie ein Damoklesschwert» über ihm. Der Angeklagte habe daher die Schenkungen im Wissen darum gemacht, dass es in absehbarer Zeit zu einem Zwangsvollstreckungsverfahren gegen ihn kommen würde.
«Mosaiksteine der Schutzbehauptungen»
Erbs im Untersuchungsverfahren gemachte Erklärungen zu den Schenkungen bezeichnete die Staatsanwältin als weitere «Mosaiksteine der Schutzbehauptungen», mit welchen sich der gescheiterte Unternehmer seiner Schuld entledigen wollte. (awp/mc/pg)