Andri Silberschmidt, Präsident der Jungfreisinnigen, zur AHV-Sanierung und Rentenalter 66
Von Helmuth Fuchs
Moneycab: «Herr Silberschmidt, die Jungfreisinnigen wollen zur Sanierung der AHV das Rentenalter zunächst auf 66 Jahre für Männer und Frauen erhöhen und danach an die Entwicklung der Lebenserwartung binden. Wie wollen Sie auf der anderen Seite sicherstellen, dass Unternehmen genügend Arbeitsplätze für diese älteren Arbeitnehmenden zu Verfügung stellen?»
Andri Silberschmidt: Seit der ersten Auszahlung einer AHV Rente nahm die durchschnittliche Lebenserwartung in der Schweiz um 16 Jahren zu [1]. Dass wir immer gesünder älter werden, ist eine erfreuliche Entwicklung für jeden Menschen ganz persönlich. Da man aber die Struktur der AHV nicht angepasst hat, verursacht diese Entwicklung seit Jahren Defizite in der AHV. Schloss unser wichtigstes Sozialwerk im Jahr 2014 mit einem Umlageergebnis von – 320 Mio. CHF, waren es im Jahr 2018 bereits – 1 039 Mio. CHF. Berücksichtigt man die Subventionen der öffentlichen Hand nicht (Bundesbeitrag und MWST), wäre das Defizit bei über 12’000 Mio. CHF [2].
«Berücksichtigt man die Subventionen der öffentlichen Hand nicht (Bundesbeitrag und MWST), wäre das Defizit der AHV bei über 12’000 Mio. CHF»
Es wird mehr Geld ausgegeben, als eingenommen. Will man einen Konkurs der AHV in naher Zukunft verhindern, kann man entweder mehr einnehmen oder weniger ausgeben. Da eine Rentenkürzung nicht in Frage kommt (die Ergänzungsleistungen nehmen an Bedeutung zu), bleibt die Option Steuererhöhung und/oder Rentenaltererhöhung. Wir waren stets der Ansicht, dass mindestens die Hälfte der Sanierung durch eine Rentenaltererhöhung zu erfolgen hat, um die AHV langfristig zu sichern.
Zurecht kommt bei dieser Forderung der Hinweis auf, dass dabei auch an den Arbeitsmarkt gedacht werden muss. Wir alle kennen im eigenen Umfeld jemanden, der/die es schwierig hat, einen Job zu suchen oder sich einige Jahre vor der Pensionierung neu zu orientieren. Ein Bericht des Bundesrates kommt aber zum Schluss, dass die Beschäftigungsquote in der Schweizer von älteren Arbeitnehmenden insgesamt hoch ist [3]. Zudem wird der demografische Wandel dazu führen, dass in den kommenden Arbeitskräfte fehlen werden, da nicht genug Junge in den Arbeitsmarkt einsteigen werden.
«Mehrbelastungen wie im BVG müssen angepasst werden, indem die Beitragssätze für alle Altersgruppen aneinander angeglichen werden.»
Dies soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass es Massnahmen braucht, so dass auch ältere Personen arbeitsmarktfähig bleiben. Die laufende Weiterbildung wird ein zentraler Faktor sein, der durch steuerliche Anreize unterstütz werden kann. Weiter müssen Mehrbelastungen wie im BVG angepasst werden, indem die Beitragssätze für alle Altersgruppen aneinander angeglichen werden.