Post: Aufbruch in ein neues Zeitalter als Aktiengesellschaft
Jürg Bucher, abtretender Post-Chef.
Bern – Aus der Post wird 2013 die Schweizerische Post AG. Als ersten Verwaltungsratspräsidenten der Aktiengesellschaft hat der Bundesrat den bisherigen Post-Präsidenten Peter Hasler gewählt. Die Umwandlung in eine AG ist Folge der neuen Postgesetzgebung. Die Post tritt voraussichtlich auf Anfang Mai 2013 als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft auf. Den genauen Zeitpunkt bestimmt der Bundesrat Ende Jahr.
Der geplanten Schweizerischen Post AG werden die drei Konzerngesellschaften PostFinance AG, Post CH AG – mit den Logistik- und Kommunikationsdiensten – sowie die bereits bestehende PostAuto AG unterstellt. Der Bundesrat nahm an seiner Sitzung vom Mittwoch von den organisatorischen Absichten Kenntnis, wie das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am Donnerstag mitteilte. An den drei Konzerngesellschaften wird die Post sämtliche Aktien halten. Die Dach-AG bleibt im vollen Besitz des Bundes. Die neue Post AG gesellt sich somit zu weiteren ehemaligen Bundesbetrieben, die heute Aktiengesellschaften sind: Swisscom, Skyguide, SBB und Ruag.
PostFinance neu bei Finma
Änderungen mit der Umwandlung in eine AG ergeben sich vor allem für PostFinance. Sie wird der Finanzmarktaufsicht (Finma) unterstellt, muss von dieser eine Bewilligung fürs Bankengeschäft erhalten. Eine Banklizenz zur Ausgabe von eigenen Krediten und Hypotheken hat ihr die Politik jedoch bisher verwehrt. Die PostFinance muss ausserdem Anforderungen ans Eigenkapital erfüllen. Die Post will darum auf dem Kapitalmarkt 1,3 Mrd CHF beschaffen – bei privaten und institutionellen Anlegern. Gespräche seien im Gang, sagte Pascal Koradi, Leiter Finanzen, am Donnerstag in Bern vor den Medien.
Der abtretende Postchef Jürg Bucher äusserte sich grundsätzlich zufrieden mit der Gesetzgebung. Die Post werde damit den Spagat zwischen Grundversorgung und Wettbewerb schaffen. Doch die Regulationsdichte für die Grundversorgung sei hoch, gab er zu bedenken. «Weitere Forderungen in dieser Richtung wären schwierig zu erfüllen.»
Neun Verwaltungsräte bleiben
Die Führung in der neuen Post AG ist die gleiche wie bei der Anstalt: Der Bundesrat wählte die bisherigen neun Verwaltungsräte für eine zweijährige Amtsdauer in den neuen Verwaltungsrat. Der ehemalige Arbeitgeberpräsident Peter Hasler bleibt somit Präsident. Damit sei die Kontinuität gewährleistet, schreibt das UVEK. Die neue Postgesetzgebung macht die neue Organisationsform der Post erst möglich. Das Postgesetz sowie das Postorganisationsgesetz setzt der Bundesrat auf den 1. Oktober in Kraft, wie das UVEK weiter mitteilt.
Neue Regulationsbehörde
Das Parlament hatte die Gesetze im Dezember 2010 verabschiedet. Dabei verzichtete es darauf, den Postmarkt vollständig zu liberalisieren. Die Post behält ein Restmonopol auf den Versand von Briefen bis zu 50 Gramm. Das Gesetz schuf auch die neue Regulationsbehörde im Postmarkt (PostCom), welche als Ersatz für die ehemalige PostReg die Einhaltung der Marktordnung überwacht. Als Präsident hat der Bundesrat wie angekündigt den ehemaligen Zürcher CVP-Regierungsrat Hans Hollenstein gewählt. Der PostCom gehören insgesamt sieben Personen an.
Restriktionen beim Umgang mit Adressen
Ebenfalls auf den 1. Oktober in Kraft gesetzt hat der Bundesrat die Postverordnung, welche das Postgesetz umsetzt. Der Entwurf, der im Frühjahr in der Vernehmlassung war, wurde laut UVEK generell positiv aufgenommen. Kritik hagelte es jedoch aus Wirtschaftskreisen, denen die Marktöffnung zu wenig weit geht.
Gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf verschärfte der Bundesrat die Bestimmungen zum Datenschutz beim Umgang mit Adressen. Die Daten dürfen nur noch weitergegeben werden, wenn die betroffenen Personen einwilligen. Die Verweigerung darf nichts kosten. Die Post war im Zusammenhang mit Adressen, welche online über Personensuchmaschinen abrufbar waren, in die Kritik geraten. (awp/mc/upd/ps)