Preisüberwacher Stefan Meierhans.
Bern – Generika-Preise in der Schweiz sind deutlich überhöht – das ist das Fazit des jüngsten Auslandpreisvergleichs des Preisüberwachers. In 15 europäischen Ländern kosten Generika im Durchschnitt nur 41% des Schweizer Preises. Der Vergleich habe deutlich gemacht, dass ein Systemwechsel im patentabgelaufenen Bereich hin zu einem Festbetragssystem nötig ist, heisst es in der am Dienstag publizierten Studie des Preisüberwachers.
Für den Vergleich hat die Behörde die Schweizer Publikumspreise von 20 umsatzstarken Wirkstoffen einer international tätigen Generikafirma den Preisen in 15 Vergleichsländern gegenübergestellt. Das Ergebnis: Die Preise des ausgewählten Herstellers sind in der Schweiz mit Abstand am höchsten. In den Niederlanden beispielweise entsprechen die Preise im Durchschnitt weniger als einem Zehntel der Schweizer Preise. Im teuersten Vergleichsland, Norwegen, sind sie durchschnittlich ein Drittel günstiger.
Den Grund für diese Diskrepanz sieht der Preisüberwacher in dem heutigen Preisfestsetzungssystem. Dabei werde die so genannte Abstandsregel eingesetzt. Demnach werden hierzulande die Preise für Generika nicht über einen Auslandpreisvergleich bestimmt, sondern müssen abhängig vom Umsatz des wirkstoffgleichen Originals mindestens 10 – 60% günstiger sein. Das Problem dieser Regel sei, dass viele Hersteller diesen Mindestabstand als implizite Preisempfehlung wahrnähmen, heisst es in der Mitteilung.
Tiefer Marktanteil
Ein weiteres Problem sei der niedrige Marktanteil der Generika in der Schweiz. Hier führt der Preisüberwacher die Grundversicherung an, die die Kosten für kassenpflichtige Generika sowie Originalmedikamente übernimmt – im Falle der Originalpräparate manchmal mit einem höheren Selbstbehalt. Dadurch hätten Patienten einen geringeren Anreiz, Preise zu vergleichen und sich für die günstigeren Medikamente zu entscheiden.
Aus diesen Gründen sei ein Systemwechsel dringend nötig, lautet das Fazit der Untersuchung. Aktuell arbeite das Bundesamt für Gesundheit (BAG) an einem Vorschlag für ein Festbetragssystem, auch Referenzpreissystem genannt. Für dieses System müsste das das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) angepasst werden.
In einem solchen Festbetragssystem würden wirkstoffgleiche Originale und Generika in eine Festbetragsgruppe eingeteilt und die Krankenversicherer vergüteten pro Gruppe nur noch einen fixen Betrag, den sogenannten Festbetrag, heisst es in der Untersuchung. Ein solches System böte sowohl für die Generika-Hersteller als auch die Hersteller von patentabgelaufenen Originalmedikamenten Anreize, ihre Preise zu reduzieren.
Für Patienten wiederum wäre es attraktiver, günstige Präparate zu beziehen, die ihnen vollständig vergütet werden. So könnte jährlich ein dreistelliger Millionenbetrag zugunsten der Prämienzahler eingespart werden. (awp/mc/ps)