Presse: ABB soll Ermittler in Kusile-Korruptionsfall irregeführt haben

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(Bild: ABB)

Zürich – ABB soll laut Medienberichten im Korruptionsfall um den Kraftwerksbau im südafrikanischen Kusile deutsche Ermittlern in die Irre geführt haben. So soll der Industriekonzern den Behörden Dokumente vorenthalten und Falschinformationen gegeben haben. Das gehe unter anderem aus Aussagen von ABB-Anwälten in einem arbeitsrechtlichen Streit in Deutschland hervor.

Diese hätten darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichung weiterer Dokumente an das Arbeitsgericht in Minden auch die Verteidigung des Industriekonzerns in einem laufenden Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mannheim rund um die Korruptionsaffäre schwächen würde, heisst es in Artikeln in der «SonntagsZeitung» und der «Welt am Sonntag». Der Staatsanwaltschaft sei von ABB nämlich nur ein Teil des gesammelten Datensatzes zur Verfügung gestellt worden.

Ebenfalls an den Motiven von ABB zweifeln lasse, dass eine Strafrechtskanzlei den deutschen Behörden Ergebnisse einer internen ABB-Untersuchung präsentiert habe, in dem Zitate verfälscht worden seien, heisst es weiter. Diese Präsentation habe zudem weitere Fehler wie etwa falsche Kündigungsdaten enthalten.

ABB verweist auf Einigung
In einer Stellungnahme gegenüber der Nachrichtenagentur AWP betonte ABB, dass der Konzern das Thema Kusile «sehr ernst nehme». «Seit Bekanntwerden des Falles hat ABB vollumfänglich mit allen Behörden zusammengearbeitet und viel Zeit investiert und erheblichen Aufwand betrieben, um ähnliche Vorfälle zukünftig zu verhindern», heisst es. ABB verfolge eine «strikte Null-Toleranz-Politik gegenüber unethischem Verhalten innerhalb unseres Unternehmens.»

ABB habe zudem mit den Behörden in Südafrika, den USA und der Schweiz eine «vollständige und endgültige Einigung» erzielt, erinnert das Unternehmen. Der Industriekonzern hatte dabei insgesamt Bussen von mehr als 300 Millionen US-Dollar bezahlt. Das Unternehmen hoffe, in naher Zukunft eine endgültige Einigung mit den deutschen Behörden erzielen zu können, heisst es weiter.

Einstellige Millionenzahlung
Laut den Zeitungsberichten vom Sonntag könnte der Industriekonzern in dem Verfahren in Deutschland relativ glimpflich davonkommen: So dürfte ein Bussgeld entfallen. Stattdessen solle lediglich der Gewinn eingezogen werden, den die deutsche ABB-Tochter mit dem Kraftwerksprojekt in Südafrika gemacht habe. Dieser betrage nach Abzug der Kosten 9,38 Millionen Euro.

Wie es weiter heisst, werde derzeit in Frankfurt und in Zürich gegen interne Ermittler der ABB durch die Staatsanwaltschaft ermittelt. Diese internen Ermittler sollen Mitarbeiter unter Druck gesetzt und sie ohne Unterstützung durch einen Anwalt befragt haben, so der Vorwurf. In Frankfurt gehe es nun um den Verdacht der Nötigung, während die Staatsanwaltschaft Zürich wegen des Verdachts der falschen Beschuldigung eine Strafuntersuchung führe. (awp/mc/ps)

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