Referendum gegen Teilabschaffung der Verrechnungssteuer eingereicht
Bern – Zur Teilabschaffung der Verrechnungssteuer soll sich das Stimmvolk äussern. Ein überparteiliches Komitee von SP, Grünen und Gewerkschaftsbund hat am Dienstag in Bern das Referendum mit knapp 60’000 Unterschriften eingereicht.
Die Verrechnungssteuer besteuert in der Schweiz Kapitalerträge, Lottogewinne, Leibrenten, Pensionen und Versicherungsleistungen, und die Umsatzabgabe wird auf dem Handel mit bestimmten Wertpapieren erhoben, so auch auf dem Handel mit Obligationen.
Das Parlament beschloss im Dezember gegen den Willen der Linken, die Verrechnungssteuer auf inländischen Zinserträgen weitgehend abzuschaffen und die Umsatzabgabe auf Schweizer Obligationen aufzuheben. Damit soll es attraktiver werden, inländische Obligationen über einen inländischen Effektenhändler zu erwerben.
«Freipass zur Steuerkriminalität»
Die Massnahmen sollen den Schweizer Finanzplatz stärken. SP, Grüne und der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ergriffen das Referendum. Die Verrechnungssteuer gebe es, damit dubiose Vermögensverwalter, reiche Grossanleger und Oligarchen bei den Steuern nicht betrügten, machen sie in einer Mitteilung geltend.
Ihre Abschaffung sei ein «Freipass zur Steuerkriminalität», auf Kosten der Allgemeinheit. Für Sparkonti nämlich bleibe die Verrechnungssteuer bestehen. «Diese Selbstbedienungsmentalität der Teppichetage muss gestoppt werden», liess sich die Luzerner SP-Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo zitieren.
Das Referendumskomitee argumentiert auch mit finanziellen Verlusten für den Bund. Nationalrat Samuel Bendahan (SP/VD) sprach von einer finanzpolitischen Zeitbombe: «Neben einmalig einer Milliarde Franken rechnet das Finanzdepartement im aktuellen Tiefzinsumfeld mit jährlichen Steuerausfällen von knapp 200 Millionen Franken.» Stiegen die Zinsen, dürfte es ein Vielfaches davon sein.
Steigen Zinsen, steigen Mindereinnahmen
Altersvorsorge, Klimawandel und der Verlust an Biodiversität seien grosse finanzpolitische Herausforderungen, macht das Komitee geltend. Da bleibe es ein Rätsel, weshalb nun jene Steuerprivilegien erhalten sollten, die sie am wenigsten nötig hätten, sagte Grünen-Nationalrat Gerhard Andrey (FR). Wichtige Investitionen in die Zukunft würden so verhindert.
Finanzminister Ueli Maurer hatte in der Parlamentsdebatte argumentiert, dass die Vorlage sich bezüglich Mindereinnahmen und Mehrausgaben ungefähr die Waage halte. Entlastungen in diesem Bereich hätten letztlich immer zu mehr Steuersubstrat geführt.
Laut Botschaft des Bundesrates führt die Teilabschaffung der Verrechnungssteuer zu einmaligen Mindereinnahmen von einer Milliarde und wiederkehrenden «statischen» Mindereinnahmen von 170 Millionen Franken. Steigen die Zinsen, tun dies allerdings auch diese Mindereinnahmen. Bei der Milliarde handle es sich um Rückstellungen, die der Bund für bereits bezahlte Steuern noch schulde.
Für den Wirtschaftsdachverband Economiesuisse ist die vom Parlament beschlossene Reform «überfällig», wie er schrieb. Die Betriebe im Inland seien faktisch gezwungen, ihr Kapital für Investitionen im Ausland aufzunehmen. Die Reform bringe Steuern zurück und trage zur Stabilität und gesunden Staatsfinanzen bei. (awp/mc/ps)