Referendum gegen Teilabschaffung der Verrechnungssteuer lanciert
Bern – SP, Grüne und Gewerkschaften haben am Dienstag das Referendum gegen die teilweise Abschaffung der Verrechnungssteuer lanciert und gleichzeitig mit der Unterschriftensammlung begonnen. Das Parlament hatte in der Wintersession die letzten Differenzen zur Vorlage ausgeräumt. Laut SGB soll die «Selbstbedienung der Oberschicht» gestoppt werden.
Hinter dem Rücken der Öffentlichkeit hätten Bundesrat Ueli Maurer und das Parlament eine weitere Steuersenkung für die Teppichetage beschlossen, heisst es in einer Mitteilung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) vom Dienstag. Und weiter: «Vermögende sollen befreit werden von der Verrechnungssteuer. Auf normalen Sparbüchlein und Bankkonten sollten wir munter weiter die Verrechnungssteuer zahlen! Dreister geht kaum.»
«Ohrfeige für die ehrlichen Steuerzahler»
Die SP spricht von einer «Ohrfeige für die ehrlichen Steuerzahler». In einer Mitteilung schreibt die Partei: «Damit auch Oligarchen und dubiose Vermögensverwalter bei den Steuern nicht betrügen, gibt es die Verrechnungssteuer.» Auf Obligationen solle diese nun abgeschafft werden. Der Bundesrat habe das verhindern wollen, «doch im Parlament hat sich die Banken- und Finanzlobby durchgesetzt».
Die Verrechnungssteuer besteuert in der Schweiz Kapitalerträge, Lottogewinne, Leibrenten, Pensionen und Versicherungsleistungen. Die Umsatzabgabe wird auf den Handel mit bestimmten Wertpapieren erhoben, so auch auf den Handel mit Obligationen.
Erst am 17. Dezember hatten National- und Ständerat die Verrechnungssteuerreform, die die Verrechnungssteuer auf inländischen Zinserträgen und die Umsatzabgabe auf Schweizer Obligationen weitgehend aufhebt, in der Schlussabstimmung genehmigt.
Stärkung des Finanzplatzes
Mit der Revision will das Parlament den Schweizer Finanzplatz stärken und dafür die Verrechnungssteuer auf inländischen Zinserträgen weitgehend abschaffen und die Umsatzabgabe auf Schweizer Obligationen aufheben. Damit soll es attraktiver werden, inländische Obligationen über einen inländischen Effektenhändler zu erwerben.
Zu den einmaligen Mindereinnahmen von einer Milliarde Franken durch die Revision kommen nach einer Schätzung wiederkehrende Mindereinnahmen von 170 Millionen Franken. (awp/mc/pg)