Bern – Unternehmen werden nicht mittels einer Regulierungsbremse stärker vor kostenintensiven Gesetzen geschützt. Nach dem Ständerat ist am Mittwoch auch der Nationalrat nicht auf die einst vom Parlament gewünschte und vom Bundesrat dazu ausgearbeitete Vorlage eingetreten.
Mit 96 zu 89 Stimmen bei einer Enthaltung lehnte der Nationalrat Eintreten auf die Vorlage ab. Sie sah vor, dass Gesetze und völkerrechtliche Verträge, die Unternehmen stark belasten, von den Räten mit qualifiziertem Mehr verabschiedet werden müssen.
Gegen die Vorlage äusserten sich Vertreterinnen und Vertreter der Grünen, der SP, der GLP und der Mitte vor allem aus demokratiepolitischen Gründen. Samira Marti (SP/BL) bezeichnete es etwa als «absurd», Unternehmen eine Sonderbehandlung im Gesetzgebungsverfahren zukommen zu lassen.
Auch Marc Jost (EVP/BE), Sprecher der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N), sagte, dass bei einer Annahme die Interessen der Unternehmen höher gewichtet würden als die der Arbeitnehmenden, des Klimaschutzes oder der Konsumentinnen und Konsumenten. Zudem seien die Kostenfolgen einer Vorlage häufig nicht klar zu beziffern, was grosse Unsicherheiten und viele Kontroversen zur Folge hätte.
FDP hoffte auf präventive Wirkung
SVP und FDP stellten sich hinter die Vorlage. Piero Marchesi (SVP/TI) sprach etwa von steigenden Verwaltungskosten für Unternehmen aufgrund der zunehmenden Regulierungsdichte. «Gerade kleine und mittlere Unternehmen leiden unter der Überregulierung.»
Andri Silberschmidt (FDP/ZH) erhoffte sich von einer Regulierungsbremse vor allem eine «präventive Wirkung». Die Verwaltung müsse sich dann bei jeder Ausarbeitung eines Gesetzes Gedanken machen, was dieses für die Unternehmen für Folgen hätte. Dadurch würden neue Gesetze schlanker und unternehmensfreundlicher ausgestaltet, so Silberschmidt.
Bundesrat auch gegen Regulierungsbremse
Die Vorlage geht auf eine Motion der FDP zurück. National- und Ständerat hatten diese noch 2018 beziehungsweise 2019 gutgeheissen und eine solche Regulierungsbremse gewünscht. Der Bundesrat arbeitete daher die Vorlage aus. Die Landesregierung selbst lehnte das Instrument ab.
Der Bundesrat anerkenne den Handlungsbedarf bei der administrativen Belastung der Unternehmen, sagte Guy Parmelin, Vorsteher des eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Er sei aber der Meinung, dass etwa das geplante Unternehmensentlastungsgesetz (UEG) das geeignetere Instrument darstelle.
Sympathien für Entlastungsgesetz
Diese Haltung setzte sich bereits im Ständerat durch. Die kleine Kammer sprach sich im Juni dieses Jahres gegen eine Regulierungsbremse aus – und sprach sich im Gegenzug für das Unternehmensentlastungsgesetz aus. Dieses will vorschreiben, dass die Bundesverwaltung beim Ausarbeiten von Erlassen die Kosten schätzen muss, die für Unternehmen durch die neue Vorschrift entstehen.
Auch im Nationalrat signalisierten neben FDP und SVP auch die Vertreter der Mitte-Fraktion und der GLP Sympathien für das UEG. Die Behandlung im Nationalrat ist am Mittwoch, 20. September, traktandiert. (awp/mc/pg)