Bern – Die Reform der Altersvorsorge hat am Freitagmorgen die letzte Hürde im Parlament genommen. Beide Räte hiessen die Vorlage in der Schlussabstimmung gut.
Das Votum galt als Formalität. Im Gegensatz zur Abstimmung vom Donnerstag, bei der im Nationalrat eine absolute Mehrheit von 101 Stimmen nötig war, reichte in der Schlussabstimmung die relative Mehrheit. Diese kam im Ständerat mit 27 zu 18 Stimmen zusammen, im Nationalrat mit 100 zu 93 Stimmen bei 4 Enthaltungen.
Volksabstimmung am 24. September
Der nächste Schritt ist die Volksabstimmung. Diese ist auf den 24. September angesetzt. Die Zustimmung von Volk und Ständen ist nötig, weil für eine Mehrwertsteuer-Erhöhung die Verfassung angepasst werden muss. Da die Räte die Verfassungs- und die Gesetzesänderung verknüpft haben, gilt der Urnengang für das gesamte Reformpaket. Eine Unterschriftensammlung erübrigt sich also.
Noch haben die zuständigen Gremien nicht entschieden, doch SVP, FDP und Wirtschaftsverbände dürften die Vorlage aktiv bekämpfen. Ein Auftritt von Sozialminister Alain Berset vor den Bundeshausmedien nur wenige Stunden nach der Schlussabstimmung machte deutlich, dass die Reform noch nicht am Trockenen ist.
Berset: Ziele grösstenteils erreicht
Berset rief die Ziele des Bundesrats zu Beginn der Arbeiten in Erinnerung: Die Altersvorsorge sollte an die gesellschaftliche Entwicklung angepasst und ausreichend finanziert werden. Weiter sollte das Rentenalter von Frauen und Männern angeglichen, der flexible Altersrücktritt erleichtert und die Situation von Teilzeitarbeitenden verbessert werden – und das alles bei gleich bleibendem Rentenniveau.
Diese Ziele des Bundesrats seien grösstenteils erreicht, stellte Berset fest. Nun beginne eine neue Phase. «Jetzt müssen sich alle die Zeit nehmen, die Vorlage als Ganzes zu analysieren», sagte der Bundesrat. Seiner Meinung nach hat das Parlament gute Voraussetzungen geschaffen, um der Bevölkerung die Wichtigkeit der Reform und die Vorlage erklären zu können.
Findet diese eine Mehrheit, werden Anfang 2018 jene Änderungen in Kraft gesetzt, die die AHV betreffen. Die Mehrwertsteuer wird um 0,3 Prozent erhöht. Davon spüren die Konsumentinnen und Konsumenten nichts, weil gleichzeitig die IV-Finanzierung ausläuft. Das Frauenrentenalter wird schrittweise auf 65 Jahre angehoben.
2019 treten die Anpassungen bei der beruflichen Vorsorge in Kraft, 2021 kommt eine weitere Mehrwertsteuer-Erhöhung um 0,3 Prozent. In einigen Jahren wird der Bundesrat schon die nächste Rentenreform aufgleisen müssen. Die AHV ist höchstens bis 2030 finanziert. (mc/pg)