BVG: Kein Kapitalbezug mehr für Rentner

BVG: Kein Kapitalbezug mehr für Rentner
(Foto: © Huntstock / Fotolia)

Bern – Wer in den Ruhestand tritt, soll sein Geld aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht mehr als Kapital, sondern nur noch als Rente beziehen können. Diese Rente soll dazu beitragen, dass keine Ergänzungsleistungen nötig werden.

Der Bundesrat beantragt diese Neuerung mit der Reform der Ergänzungsleistungen (EL). Die Botschaft stellte er am Freitag dem Parlament zu. Ein Ziel der Reform ist es, zu verhindern, dass Vorsorgegelder verschwendet und EL bezogen werden. Nicht rütteln will die Regierung am Leistungsniveau der EL.

Nur noch Rente
Der Bundesrat schlägt vor, dass Guthaben aus dem obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge (BVG) beim Eintritt in den Ruhestand nicht mehr in Form von Kapital ausbezahlt werden, sondern als Rente. Rentnerinnen und Rentner sollen so ein regelmässiges Einkommen haben und keine EL beantragen müssen.

Der Bundesrat wählte damit die härtere der beiden Varianten, die er in der Vernehmlassung zur Diskussion gestellt hatte. Damals hatte er vorschlagen, den Kapitalbezug entweder ganz zu verbieten oder auf die Hälfte des Altersguthabens zu beschränken.

Heute darf mindestens ein Viertel des Geldes aus der obligatorischen Vorsorge als Kapital statt als Rente bezogen werden. Einige Kassen zahlen indes das ganze Guthaben als Kapital aus. Von der Reform nicht betroffen sind Guthaben aus dem überobligatorischen Teil. Sie können weiterhin als Kapital bezogen werden.

Zu wenig Rendite als Risiko
Die Botschaft nennt Zahlen dazu: 2014 bezogen nach Angaben des Bundesamtes für Statistik 36’363 Personen ihr BVG-Guthaben ganz oder teilweise in Kapitalform. Ausbezahlt wurden zusammengezählt rund 6,1 Mrd CHF, im Durchschnitt 168’000 CHF pro Person. 3400 Neubezügerinnen und -bezüger von EL hatten zuvor eine Kapitalabfindung der Pensionskasse bezogen, und zwar oft nur wenige Jahre vor der Anmeldung für Ergänzungsleistungen. Ein Risiko besteht darin, dass das bezogene und neu angelegte Kapital zu wenig Rendite abwirft, vor allem dann, wenn Rentner sehr lang leben.

Der Pensionskassenverband ASIP bedauert den Vorschlag des Bundesrates in einer Mitteilung. Die Kassen müssten weiterhin Wahlfreiheiten anbieten können, machte er geltend. Es dürfe nicht eine Mehrheit wegen des Verhaltens einer Minderheit bevormundet und bestraft werden, machte der ASIP geltend.

Einschränkungen bringt die Reform auch für Menschen, die sich beruflich selbstständig machen wollen. Sie sollen dafür kein Kapital der obligatorischen zweiten Säule mehr beziehen dürfen. Dies soll verhindern, dass Vorsorgekapital verlorengeht und die Betroffenen auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind.

Hauskauf weiterhin möglich
Der Gewerbeverband hatte dieses Ansinnen in der Vernehmlassung kritisiert. Ohne solche Kapitalbezüge wären viele Firmengründungen gar nicht möglich, und viele neue Stellen würden nicht geschaffen.

Für den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung kann dagegen weiterhin auf das obligatorische Pensionskassenkapital zurückgegriffen werden. Der Bundesrat hatte zunächst beabsichtigt, auch diese Bezüge einzuschränken, war aber nach heftiger Kritik schon vor der Vernehmlassung zurückgekrebst.

Häuser und Wohnungen stellen laut Bundesrat für die persönliche Altersvorsorge ebenfalls einen Wert dar. Und gemäss Zahlen von 2014 hatten lediglich 3% der neuen EL-Bezügerinnen und -Bezüger Kapital der Pensionskasse für den Kauf von Wohneigentum bezogen.

Tiefere Freibeträge
Für den Bezug von EL will der Bundesrat die Freibeträge beim Vermögen senken. Bei Alleinstehenden beantragt er eine Senkung von 37’500 auf 30’000 CHF und für Ehepaare von 60’000 auf 50’000 CHF. Nicht anrühren will der Bundesrat dagegen die Freibeträge auf selbstbewohnten Liegenschaften.

Krankenkassenprämien sollen Bezügern von EL nicht mehr in Form einer kantonalen oder regionalen Durchschnittsprämie angerechnet werden. Die Kantone sollen stattdessen die Möglichkeit erhalten, die effektive Prämie zu berücksichtigen. So können sie verhindern, dass für die Prämie ein zu hoher Betrag angerechnet wird.

Weniger Ausgaben für Bund und Kantone
Von den Reformen verspricht sich der Bundesrat im Jahr 2030 303 Mio CHF weniger Ausgaben bei den EL. 97 Mio entfallen auf den Bund, der Rest auf die Kantone. Diese sollen ausserdem 161 Mio an Prämienverbilligungen sparen können.

Eine separate Vorlage zur Erhöhung der maximalen Mietzinse für die Berechnung der EL-Bezüge liegt zurzeit im Parlament auf Eis. Im Februar beschloss die zuständige Kommission des Nationalrates, die Erhöhung der Mietzinsmaxima bis Ende Jahr aufzuschieben – in Erwartung der Botschaft zur EL-Reform. (awp/mc/pg)

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