Revidiertes Geldwäschereigesetz tritt am 1. November 2013 in Kraft

Revidiertes Geldwäschereigesetz tritt am 1. November 2013 in Kraft

Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin EJPD.

Bern  – Die Teilrevision des Geldwäschereigesetzes (GwG) tritt am 1. November 2013 in Kraft. Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen. Die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) kann damit künftig mit ihren Partnerstellen im Ausland auch Finanzinformationen austauschen.

Die eidgenössischen Räte haben die Änderung des Geldwäschereigesetzes (GwG) am 21. Juni 2013 verabschiedet. Neben dem verbesserten Informationsaustausch wird mit der Revision auch die Befugnis der MROS erweitert, bei Finanzintermediären Informationen zu beschaffen. Die Meldestelle kann zudem künftig selbständig Verträge über die technische Zusammenarbeit mit ausländischen Geldwäscherei-Meldestellen abschliessen.

Referendumsfrist ungenutzt verstrichen
Nachdem die Referendumsfrist zur Gesetzesrevision am 10. Oktober 2013 ungenutzt verstrichen ist, hat der Bundesrat nun beschlossen, die Teilrevision des GwG auf den 1. November 2013 in Kraft zu setzen. Gleichzeitig tritt eine Revision der Verordnung über die Meldestelle für Geldwäscherei in Kraft, die der Bundesrat ebenfalls am Mittwoch verabschiedet hat. Darin werden einzelne Gesetzesanpassungen näher ausgeführt. (ejpd/mc/cs)

 

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