Bern – Pauschalbesteuerte Ausländer bezahlen ab 2016 höhere Steuern. Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, das revidierte Gesetz über die Pauschalbesteuerung per 1. Januar 2014 in Kraft zu setzen. Den Kantonen bleiben danach zwei Jahre Zeit für die Umsetzung. Dieses gestaffelte Vorgehen ermögliche eine gleichzeitige Anwendung bei der direkten Bundessteuer und den kantonalen Steuern, teilte das Finanzdepartement (EFD) mit. Mit der Änderung soll die Akzeptanz der Pauschalbesteuerung gestärkt werden. Die Gesetzesrevision war von den eidgenössischen Räten in der Herbstsession verabschiedet worden.
Neu werden Pauschalbesteuerte nach dem Sieben- statt dem Fünffachen ihrer Wohnkosten besteuert. Bei der direkten Bundessteuer wird ein minimales steuerbares Einkommen von 400’000 CHF gelten. Die Kantone müssen ebenfalls einen solchen Mindestbetrag festlegen, wobei sie die Höhe selbst bestimmen können. Allerdings gilt für Pauschalbesteuerte eine Übergangsfrist von fünf Jahren, sofern sie bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung bereits nach Aufwand besteuert wurden. Das System der pauschalen Besteuerung reicher Ausländer generierte 2010 schweizweit gegen 700 Mio CHF.
Pauschalbesteuerung zunehmend in der Kritik
In den letzten Jahren ist die Pauschalbesteuerung zunehmend unter Beschuss geraten. Auf nationaler Ebene hat die Alternative Linke (AL) letzten November erfolgreich eine Volksinitiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung eingereicht. In mehreren Kantonen hat das Stimmvolk diese Besteuerung bereits abgeschafft. Es sind dies Zürich, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und die beiden Basel. Initiativen mit dem gleichen Ziel scheiterten aber in den Kantonen Luzern, St. Gallen, Thurgau und Bern. (awp/mc/ps)