Roger Blum neuer Ombudsmann SRG Deutschschweiz

Ombudsmann

Wechsel in der Ombudsstelle SRG.D: Roger Blum (l.) löst Achille Casanova im Amt ab. (Foto: SRF Oscar Alessio) 

Bern – Der Publikumsrat der SRG Deutschschweiz (SRG.D) hat Roger Blum zum neuen Ombudsmann SRG.D gewählt. Der ehemalige Präsident der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) und emeritierte Professor für Medienwissenschaft an der Universität Bern wird das Amt am 1. April 2016 von Achille Casanova übernehmen, der die Ombudsstelle elf Jahre lang leitete.

Mit Roger Blum konnte für die Funktion ein ausgewiesener Fachmann verpflichtet werden. Auch verfügt er bereits über Erfahrung im neuen Aufgabengebiet, amtierte er doch vor seiner Tätigkeit bei der UBI während drei Jahren als stellvertretender Ombudsmann der SRG.D. Des Weiteren war er 1991-2001 Präsident des Presserats. Bis zu seiner Professur an der Universität Bern war der Medienwissenschaftler, Historiker und Staatsrechtler journalistisch tätig, unter anderem beim Tages-Anzeiger, wo er 1985-1989 Mitglied der Chefredaktion war. Seine Lehr- und Forschungsschwerpunkte hat er auf politische Kommunikation, Journalistik, Mediengeschichte und Mediensysteme gelegt und in diesen Bereichen mehrfach publiziert.

Achille Casanova, ehemaliger Vizekanzler und Bundesratssprecher, stellt das Mandat der Ombudsstelle nach langjähriger Tätigkeit per Ende März zur Verfügung. In seiner Amtszeit behandelte er rund 2000 Eingaben zu Radio- und Fernsehsendungen. Mit Umsicht und grossem Engagement sei er auf die einzelnen Fälle eingegangen, habe zwischen Programmschaffenden und Beanstandern vermittelt, Schlussberichte verfasst und Vieles auch in persönlichen Gesprächen gelöst, würdigt die SRG.D das Wirken Casanovas. (SRG.D/mc/pg)

SRG Deutschschweiz

Die Ombudsstelle SRG.D ist die erste Anlaufstelle bei Beanstandungen von Radio- und Fernsehsendungen sowie des «übrigen publizistischen Angebots» von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF). Sie prüft die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Als Grundlage zur Beurteilung dienen die Bestimmungen des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) sowie das auch für schweizerische Programmveranstalter verbindliche internationale Recht. Berücksichtigt werden zudem die Praxis der UBI und des Bundesgerichts sowie die Publizistischen Leitlinien von SRF. Die Beurteilungen des Ombudsmannes können an die UBI weitergezogen werden.

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