Ruag verteidigt Vorgehen im Panzerdeal mit Rheinmetall

Ruag verteidigt Vorgehen im Panzerdeal mit Rheinmetall
Kampfpanzer des Typs Leopard-1.

Bern – Der Rüstungskonzern Ruag hat den gescheiterten Panzerdeal mit der deutschen Rheinmetall verteidigt. Das deutsche Unternehmen sei von Beginn an explizit auf potenzielle Hürden im Bewilligungsverfahren hingewiesen und entsprechende Vorbehalte im Vertrag eingebracht worden.

Ruag hat im Januar 2023 eine Anfrage von Rheinmetall zum Kauf der 96 in Italien eingelagerten Kampfpanzer des Typs Leopard 1 A5 erhalten, wie aus einer Mitteilung des Rüstungskonzerns vom Montag hervorgeht. In einer ersten Abklärung habe das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) auf informeller Ebene die Geschäftsoption positiv beurteilt.

Die Vertragsverhandlungen seien absolut transparent geführt worden. Beide Parteien seien jederzeit darüber informiert gewesen, dass der Vertrag erst mit einer rechtskräftigen Bewilligung Gültigkeit erlange. Unter diesem Vorbehalt sei am 13. Februar der Vertrag unterzeichnet worden. Ruag habe ihre Informationspflicht umfassend wahrgenommen und das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) in Kenntnis gesetzt und beim Seco eine Vorabklärung eingereicht. Diese Vorabklärung fiel negativ aus.

Die Einreichung eines formellen Gesuchs beim Seco als weiterführender Schritt sei im Vertrag vorgesehen gewesen, damit für beide Parteien Rechtssicherheit entstehe. «Zudem war Ruag bewusst, dass der Entscheid über den Verbleib der Kampfpanzer, unabhängig der Tatsache, ob sie verkauft, nicht verkauft oder liquidiert werden, auf politischer Ebene getroffen werden sollte», heisst es in der Ruag-Mitteilung weiter. Ruag akzeptiere den ablehnenden Entscheid des Bundesrats vom 28. Juni in Gänze und sei froh, dass die Situation damit geklärt sei.

Kein Einfluss auf Beck-Abgang?
Ruag habe jederzeit unabhängig und ausschliesslich in Absprache zwischen CEO und Verwaltungsrat entschieden. Das VBS sei nie in die Entscheidführung einbezogen worden, jedoch über die Kaufanfrage sowie im Nachhinein über den unter Vorbehalt unterzeichneten Vertrag informiert worden. Diese Geschäftsaktivitäten hätten keinerlei Einfluss auf den Entscheid von Konzernchefin Brigitte Beck gehabt, das Unternehmen zu verlassen. (awp/mc/pg)

Ruag

Schreibe einen Kommentar