Ex-Banker Rudolf Elmer.
Zürich – Die «Weltwoche» hat in zwei Artikeln in den Jahren 2011 und 2012 die Persönlichkeitsrechte des Whistleblowers Rudolf Elmer verletzt. Zu diesem Schluss kommt das Bezirksgericht Zürich. Es verpflichtet die «Weltwoche», das Urteilsdispositiv in der Printausgabe und auf der Homepage zu publizieren.
Im Artikel «Ein schlechter Informant» vom 26. Januar 2011 schrieb die «Weltwoche», Elmer habe jahrelang ehemalige Kollegen und Vorgesetzte mit anonymen Morddrohungen und Beschimpfungen drangsaliert.
Ein Jahr später wurde der Whistleblower im Artikel «Ehrenhafte Verräter» als Dieb und Erpresser bezeichnet. Das Gericht wertete beide Textaussagen als persönlichkeitsverletzend. Die NZZ hat in der Freitagausgabe über das Urteil, das auch der Nachrichtenagentur sda vorliegt, berichtet.
Die «Weltwoche» weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass das Gericht in 14 von 16 Streitpunkten eine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung verneint habe. Bei den beiden bemängelten Textpassagen handle es sich zur Hauptsache um Vorwürfe gegen Elmer, wegen denen er 2011 erstinstanzlich verurteilt worden sei.
Weil das Strafverfahren gegen Elmer noch nicht rechtskräftig sei, habe die «Weltwoche» nach Ansicht des Bezirksgerichts die Unschuldsvermutung verletzt. Wenn diese «rigide Auslegung der Unschuldsvermutung» zur Praxis werde, könne dies gravierende Konsequenzen für Journalisten haben. Die Berichterstattung über erstinstanzliche Verurteilungen würde nämlich «zumindest erschwert».
Ob sie das Urteil aus grundsätzlichen Gründen anfechten wird, ist noch offen, wie die «Weltwoche» schreibt.
Im Urteil wird festgelegt, mit welchem Text und mit wie grossen Titeln der Entscheid des Bezirksgerichts in der Printausgabe und auf der Homepage der «Weltwoche» publiziert werden muss. Innert zehn Tagen, nachdem das Urteil rechtskräftig ist, muss es publiziert werden. Die Veröffentlichung auf www.weltwoche.ch muss während 30 Tagen erfolgen.
Die Anordnung sei verhältnismässig, da die Publikation über genau die selben Kanäle wie schon die persönlichkeitsverletzenden Äusserungen erfolge, schreibt das Gericht.
Rudolf Elmers Zivilklage richtete sich gegen den Autor Alex Baur, den Chefredaktor Roger Köppel und die Weltwoche Verlags AG. Weil Elmer nur in einem Teil der Anklagepunkte recht bekam, muss er drei Viertel der Gerichtsgebühren von 8’000 CHF bezahlen. Zudem muss er dem «Weltwoche»-Rechtsanwalt eine «reduzierte Parteientschädigung» von 7’500 CHF überweisen.
Unterlegen ist Elmer insbesondere mit den Begehren um vorsorgliche Massnahmen sowie nach Schadenersatz- und Genugtuungszahlungen.
Elmer 2015 zu bedingter Geldstrafe verurteilt
In einem Strafprozess wird dem ehemaligen Bankangestellten vorgeworfen, er habe nach einer Kündigung vertrauliche Bankdaten der Bank Julius Bär an verschiedene Schweizer Steuerbehörden gesandt.
Als Whistleblower weltweite Bekanntheit erreichte er im Januar 2011, als er an einer Medienkonferenz in London dem WikiLeaks-Gründer Julian Assange vor laufenden Kameras zwei Datenträger mit angeblichen Kundendaten von Steuerhinterziehern überreichte.
Im Januar 2015 verurteilte das Zürcher Bezirksgericht Elmer wegen Urkundenfälschung und Verletzung des Bankgeheimnisses zu einer bedingten Geldstrafe. In diversen Punkten gab es Freisprüche. Elmer will einen vollständigen Freispruch und hat deshalb den Fall ans Zürcher Obergericht weitergezogen. Der zweitinstanzliche Prozess findet am 23. und 24. Juni statt. (awp/mc/upd/ps)