Bern – Die Genfer Post-Tochter Epsilon muss eine Busse von 180’000 Franken bezahlen. Diese Strafe verhängte die Eidgenössische Postkommission (Postcom), weil die Firma ihren Angestellten den branchenüblichen Mindestlohn nicht bezahlte.
Die Differenz musste Epsilon nachzahlen. Das muss rückwirkend für das ganze Jahr 2019 erfolgen, wie die Postcom in ihrem am Donnerstag veröffentlichten Entscheid festhält. Die Mindeststandards der Postbranche sind überdies bis spätestens 31. März umzusetzen.
Die Lohnnachzahlungen betragen rund 600’000 Franken, wie Post und Gewerkschaften bereits im Vorfeld ausgehandelt haben. Sie gehen an etwa 60 Epsilon-Angestellte, die in den Kantonen Genf und Waadt Zeitungen in der Frühzustellung und nicht adressierte Sendungen vertragen. Die Rückzahlung erfolgte bereits 2019.
Die Postcom hatte im November 2018 aufgrund eines Berichts der Sendung «10vor10» von Schweizer Fernsehen SRF Auskunft bei der privaten Post-Tochter verlangt. Sie fand bei den Vorabklärungen heraus, dass die Löhne Lücken aufwiesen. Die Berechnungsweise wich stark von den üblicherweise verwendeten Lohnbestandteilen ab.
Dumpinglöhne für Zeitungsverträger
Deswegen unterschritten die Löhne von Epsilon die branchenüblichen Mindeststandards «signifikant», schreibt die Postcom. Das im Mai 2019 eröffnete Aufsichtsverfahren zeigte, dass die Differenz vor allem auf die Zeitmessung bei den Zustelltouren zurückzuführen war. Hinzu kamen Qualitätsprämien und fehlende Nachtzuschläge. So lag der von Epsilon bezahlte tiefste Lohn deutlich unter dem von der Postcom in einer Verordnung festgelegten Mindestlohn von 18,27 Franken pro Stunde.
Epsilon ist bei der Postcom als ordentlich meldepflichtiger Postdienstleister registriert, heisst es zur Begründung der Busse weiter. Damit muss sich die Post-Tochter auch an die Gesamtheit der für den Postsektor geltenden Bestimmungen halten. Und dazu gehört die Einhaltung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen. Weil Epsilon keinen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) abgeschlossen hat, ist das Unternehmen an die Mindeststandards gemäss der Verordnung der Postcom gebunden.
Mildernde Umstände
Da Epsilon zudem ordentlich meldepflichtig ist, wiegt ihr Verstoss gegen die festgelegten Arbeitsbedingungen besonders schwer. Diesen Umstand berücksichtigte die Postcom bei der Bussenhöhe. Andrerseits zeigten sich Post und Epsilon kooperativ. Lohnanpassungen wurden bereits nach ersten Kontakten der Postcom und noch vor Eröffnung des Aufsichtsverfahrens eingeleitet. Auch die bereits 2019 samt Verzugszins erfolgten Lohnnachzahlungen wertete die Postcom als strafmildernd.
Die Post akzeptiert einer Mitteilung zufolge die Busse für ihre Genfer Tochterfirma. Epsilon habe die Löhne Mitte 2019 erhöht. Die Post verhandelt zudem mit den Gewerkschaften über einen GAV für die Frühzustellung bei Epsilon. Der Geschäftsführer von Epsilon wurde entlassen.
Syndicom verlangt GAV
Die Gewerkschaft Syndicom unterstrich die Forderung nach einen GAV. Mit der Postcom-Busse sieht sie den seit 2013 gegen Epsilon erhobenen Vorwurf wegen prekärer Arbeitsbedingungen bestätigt. Allerdings sei damit noch nicht für anständige Arbeitsbedingungen gesorgt.
Löhne und Arbeitsbedingungen in der Postbranche stünden «gewaltig unter Druck». Ein allgemeinverbindlicher GAV unter Einschluss der Frühzustellung sei angebracht.
Zu den Aufgaben der Postcom gehört die Überwachung branchenüblicher Arbeitsbedingungen bei den Postdiensten. Wo kein GAV besteht, legte die Postcom in einer seit 1. Januar 2019 geltenden Verordnung Mindeststandards fest. (awp/mc/pg)