Bern – Der Krankenkassenverband santésuisse und der Spitalverband H+ haben sich auf eine Lösung für die Einführung der Fallpauschalen bei der neuen Spitalfinanzierung geeinigt. Dies ermöglichte es dem Bundesrat, die Einführungsversion der Tarifstruktur SwissDRG zu genehmigen.
Santésuisse und H+ sprechen von einem wichtigen Schritt im Hinblick auf die Anfang 2012 in Kraft tretende Reform. Die am Dienstagabend im Sinne eines Kompromisses erzielte Vereinbarung sei nach mehreren Verhandlungssitzungen erfolgt, heisst es in einem gemeinsamen Communiqué vom Mittwoch. Bis am 15. August 2011 müssen die Mitgliedspitäler von H+ noch zustimmen.
Vier wichtige Umsetzungsziele betroffen
Der Kompromiss betreffe vier wichtige Umsetzungsziele der Spitalfinanzierung im Rahmen eines Gesamtpakets: die Lieferung der relevanten Daten für die Rechnungskontrolle, das Konzept für ein Kostenmonitoring mit Korrekturmassnahmen, die Abgeltung der Investitionen in der Einführungsphase sowie den Zugang zu den für die Berechnung der Tarife erforderlichen Angaben. Laut der Vereinbarung sind bei der Übermittlung von medizinischen Daten bei der Rechnungsstellung an den Krankenversicherer der Persönlichkeits- und der Datenschutz gewährleistet. Die erhaltenen medizinischen Angaben dürfen ausschliesslich für die Zwecke der Rechnungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfung verwendet werden.
«Für die Patienten ändert sich grundsätzlich nichts»
Die Daten, die dem Vertrauensarzt der Versicherung übermittelt werden, verbleiben dauerhaft im vertrauensärztlichen Dienst. Sie dürfen nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen oder bei Vorliegen einer Ermächtigung der betroffenen versicherten Person an den Krankenversicherer oder an andere Drittpersonen weitergeleitet werden. «Für die Patienten ändert sich grundsätzlich nichts», sagte H+-Direktor Bernhard Wegmüller auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. «Und die Kantone werden an sich mit dem neuen System entlastet.»
Fallgruppen bestimmen Kostengewicht
Santésuisse und H+ unterzeichneten damit eine Vereinbarung für die Einführung des sogenannten SwissDRG-Fallpauschalensystems, mit dem jeder Spitalaufenthalt anhand der Diagnose des behandelten Patienten einer Fallgruppe zugeordnet wird. Diese Fallgruppen bestimmen das Kostengewicht eines Falles. Der Fallpauschalen-Katalog umfasst gut 1000 Fallgruppen, die je einer Diagnose entsprechen. Jede Fallgruppe hat ein so genanntes Fallgewicht – je teurer die Behandlung, umso höher das Fallgewicht. Multipliziert mit dem Basisfallpreis ergibt sich der Preis, den ein Spital für die Behandlung des Patienten erhält. Hinzu kommen gewisse Zu- oder Abschläge.
Basisfallpreis dient als Messgrösse
Der Basisfallpreis wird von jedem Spital einzeln mit den Krankenkassen ausgehandelt und dient zugleich als Messgrösse für die Vergleichbarkeit. Die Tarifstruktur enthält die Bestimmungen für die Vergütung aller stationären Aufenthalte in somatischen Akutspitälern und Geburtshäusern. In dem System noch nicht enthalten sind die Tarifstrukturen für psychiatrische Behandlungen und die Rehabilitation. Diese wird derzeit erarbeitet und wahrscheinlich 2015 eingeführt. Bis dahin werden für diese Leistungen die tatsächlichen Kosten vergütet.
Leistungsvergleich ermöglichen
Jedes Spital wird basierend auf den schweizweit einheitlichen Kostengewichten und einem vertraglich zu vereinbarenden Basispreis vergütet. Damit lassen sich in absehbarer Zeit Qualität und Preise der von den Schweizer Spitälern erbrachten Leistungen vergleichen. Nachdem Krankenkassen und Spitäler die letzten Streitpunkte ausgeräumt haben, hat der Bundesrat am Mittwoch grünes Licht gegeben für die neue Tarifstruktur für Fallpauschalen. (awp/mc/ps/upd/ss)