Luzern – Die Sanierungspläne des finanziell angeschlagenen Stahlherstellers Schmolz + Bickenbach (S+B) stossen nach einem Entscheid der Übernahmekommission (UEK) auf neue Hürden. Den Aktionären Bigpoint und Liwet wird bei der geplanten Kapitalerhöhung keine Ausnahme von einem Pflichtangebot bei Überschreiten der «Ein-Drittel-Regel» gewährt. S+B will den Entscheid anfechten.
S+B schreibt in einer Mitteilung vom Montag von einem «krassen Fehlentscheid». Man sei davon überzeugt, dass den Gesuchen der beiden Aktionäre entsprochen werden müsse, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Ohne die Kapitalerhöhung im geplanten Ausmass steige das «Insolvenzrisiko in erheblichem Masse».
Alle Aktionäre, einschliesslich tausende Kleinaktionäre, würden in einem solchen Fall ihre Investitionen verlieren, und über 10’000 Arbeitsplätze weltweit, davon rund 800 in der Schweiz, gingen verloren, so die Mitteilung weiter.
AoGV am 2. Dezember
Die S+B-Aktionäre sollen am 2. Dezember an einer ausserordentlichen Generalversammlung über eine Kapitalerhöhung im Volumen von mindestens 325 Millionen und höchstens 614 Millionen Franken entscheiden. Dabei hat die Bigpoint Holding von Martin Haefner, die derzeit 17,5 Prozent hält, ihre Unterstützung zugesagt und will so ihre Beteiligung auf 37,5 Prozent ausbauen. Dies jedoch nur unter der Bedingung, dass man von der Pflicht zur Abgabe eines Übernahmeangebots an die übrigen Aktionäre entbunden wird. Die Schwelle hierfür liegt bei 33,3 Prozent.
Auch der mit 26,9 Prozent derzeit grösste S+B-Aktionär, die Liwet Holding, deren bedeutendster Eigentümer der russische Investor Viktor Vekselberg ist, will seine Bezugsrechte ausüben. Auch hier könnte mit der Kapitalerhöhung die Grenze von einem Drittel überschritten werden.
Sowohl Bigpoint als auch Liwet haben in diesem Zusammenhang ein Gesuche bei der UEK um Gewährung einer Ausnahme von der Angebotspflicht gestellt. Ohne solche Ausnahmen würden die grossen Aktionäre sich nicht bzw. nicht in ausreichendem Ausmass an der Kapitalerhöhung beteiligen, hiess es bei S+B.
UEK: Sanierung ohne Kontrollwechsel nicht ausgeschlossen
Das wird von der UEK anders bewertet. In ihrer Begründung der Abweisung der Gesuche verweist die Kommission darauf, dass es nicht aussichtslos sei, die Rekapitalisierung in einem ausreichendem Umfang auch ohne einen Kontrollwechsel durchzuführen. S+B habe bei der Durchführung einen hohen Ermessensspielraum.
Es sei etwa möglich, dass die Zuteilung an Bigpoint erfolge, obwohl es andere interessierte Investoren gebe. Auch sei nicht ausgeschlossen, dass Bigpoint von dem Beteiligungsziel abrückt. Zudem könne S+B das Volumen der Kapitalerhöhung senken, um einen Kontrollwechsel zu vermeiden.
Zu berücksichtigen sei auch, dass es eine laufende S+B-Anleihe über 350 Millionen Franken gebe, die eine Kontrollwechsel-Klausel enthält, so die UEK weiter. Sollten Bigpoint oder Liwet die Schwelle überschreiten, könnten damit die Bondholder eine sofortige Rückzahlung verlangen. Damit würde der Finanzbedarf von S+B weiter steigen und sei auch durch die Kapitalerhöhung nicht gedeckt.
Eine Sanierungsausnahme stelle für die Minderheits-Aktionäre einen schweren Eingriff in ihre Rechte dar und dürfe deshalb nur als «ultima ratio» gewährt werden, schreibt die UEK weiter. (awp/mc/ps)
Schmolz + Bickenbach
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