(Foto: SBB)
Bern – Die SBB lenkt ein: Sie will nicht mehr alle Fahrgäste büssen, die kein gültiges Billett vorweisen können. Wer etwa mit leerem Akku unterwegs ist oder sein Online-Ticket vergessen hat, zahlt nur noch 30 CHF. Seit Einführung der Billettpflicht hatte das Bussenregime für Ärger gesorgt.
Die grundsätzliche Billettpflicht gilt seit Dezember 2011: Auch auf Fernverkehrszügen können Fahrgäste seither kein Billett mehr kaufen. Diese Regelung führte dazu, dass manch einem Reisenden eine Busse aufgebrummt wurde, weil er durch ein Missgeschick ohne Billett unterwegs war – obwohl er eigentlich zahlen wollte. Die Beschwerden über den Umgang mit diesen Kunden häuften sich in der Folge. Im April forderte die Organisation Pro Bahn die SBB auf, mehr Augenmass und Kulanz an den Tag zu legen. Kundinnen und Kunden dürften nicht wie Kriminelle behandelt werden.
Das neue Regime schlug sich auch in der Statistik nieder: 2012 waren pro Tag knapp 1 Mio Zugreisende unterwegs – 1200 von ihnen wurden ohne gültiges Billett erwischt. Vor Einführung der Billettpflicht waren es rund 850 Schwarzfahrer pro Tag.
Treue Kunden nicht für einzelnes Missgeschick büssen
Nun reagiert die SBB – und zwar mit Sofortmassnahmen auf den 1. Juni, wie sie am Dienstag mitteilte. Unternehmenschef Andreas Meyer «möchte nicht, dass langjährige und treue Kunden für ein einzelnes Missgeschick in jedem Fall gebüsst werden», wie er im Communiqué zitiert wird. Gerade diese Kunden hätten «eine angemessene Kulanz» verdient.
Leerer Handy-Akku
Bisher mussten beispielsweise Fahrgäste, die ihre Mobile-Ticket wegen eines leeren Handy-Akkus nicht vorweisen konnten oder ihr Online-Billett vergessen hatten, einen Zuschlag von 90 CHF zahlen – zumindest theoretisch. Wie SBB-Sprecherin Lea Meyer auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte, seien Kontrolleure schon seit Längerem kulant mit betroffenen Kunden umgegangen.
Ab dem 1. Juni ist diese Kulanz nun offiziell festgelegt, und zwar für den ganzen öffentlichen Verkehr, nicht nur bei der SBB. Reisende, die aus den erwähnten Gründen kein gültiges Billett vorweisen können, erhalten künftig vom Inkassocenter eine Rechnung über 30 CHF.
Tickets müssen erst bei Abfahrt des Zuges gelöst sein
Zudem müssen diese Tickets erst gelöst sein, wenn der Zug wirklich abfährt. Bisher war die Abfahrtszeit gemäss Fahrplan ausschlaggebend.
Die Eisenbahnergewerkschaft SEV reagierte umgehend. «Nach langem öffentlichem Druck» behebe die SBB «die offensichtlichsten Missstände bei den Billett-Verstössen», teilte der SEV mit. Die Lockerung der strengsten Vorschriften sei ein Schritt in die richtige Richtung.
Sorgenkind ZVV
Probleme mit falsch gelösten Tickets gab es insbesondere auf dem Netz des Zürcher Verkehrsverbunds (ZVV). Laut SBB haben seit Einführung des Z-Passes im Dezember 2012 zahlreiche Kunden unbewusst ein teilgültiges Billett für das Z-Pass-Gebiet gelöst. Dies deshalb, weil auf den Tickets lediglich die Zonennummern für die angebotenen Via-Verbindungen aufgelistet sind.
Die SBB hat nun entschieden, «per sofort auf Forderungen zu verzichten, wenn ein Reisender in guter Absicht ein Billett mit einem falschen Reiseweg löst». Zudem wird die Auswahl der Reisewege in den nächsten Monaten auf die am häufigsten genutzten Varianten reduziert. Und ab sofort steht an allen Billettautomaten im ZVV-Gebiet die Telefonnummer einer Gratis-Helpline. (awp/mc/pg)