Schindler verankert Angebotspflicht bei Kontrollwechsel
Schindler-VRP Alfred N. Schindler.
Ebikon – Übernimmt ein Dritter 50% oder mehr des Aktienkapitals von Schindler, muss der Käufer allen Aktionären und Inhabern von Partizipationsscheinen ein Kaufangebot unterbreiten. Diese statutarische Angebotspflicht ermöglicht es allen, bei voller Transparenz zu entscheiden, ihre Titel zu behalten oder zu verkaufen. Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, die Statuten mit dieser massgeschneiderten „Opting-in“-Klausel dauerhaft zu ergänzen, wie das Unternehmen am Freitag mitteilt.
An der ausserordentlichen Generalversammlung vom 11. August 2015 sollen die Statuten mit einem neuen Art. 40 ergänzt werden. Dieser Artikel sieht vor, dass ein Käufer, der 50% oder mehr des Aktienkapitals und damit die Kontrolle erwirbt, nur dann als Aktionär mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen wird, wenn er vorgängig allen Aktionären und Inhabern von Partizipationsscheinen ein freiwilliges öffentliches Kaufangebot unterbreitet hat. Der Preis dieses Angebots hat mindestens dem Börsenkurs zu entsprechen und darf höchstens 10% unter dem höchsten Preis liegen, den der Käufer in den 12 vergangenen Monaten für Beteiligungspapiere bezahlt hat. Eine Aufhebung oder Änderung von Art. 40 erfordert drei Viertel aller Aktienstimmen.
Langfristige Wachstumsstrategie weiterhin gewähren
Durch das weiterhin bestehende statutarische „Opting-out“ kann einerseits sichergestellt werden, dass bei Veränderungen innerhalb des Aktionärsbindungsvertrags (ABV) keine Angebotspflicht ausgelöst wird. Dadurch kann Schindler als börsenkotiertes Familienunternehmen weiterhin eine langfristige Wachstumsstrategie verfolgen. Mit der gewählten „Opting-in“-Klausel möchte der Verwaltungsrat andererseits sicherstellen, dass bei einem Verkauf der Mehrheit an einen Dritten ausserhalb des ABV allen Anteilseignern ein Angebot unterbreitet wird. (Schindler/mc/ps)