Unternehmer Stephan Schmidheiny.
Turin – Im Asbest-Prozess sind am Montag der Schweizer Stephan Schmidheiny und der belgische Baron Jean-Louis de Cartier in Turin zu jeweils 16 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte für die beiden ehemaligen Mitbesitzer der Eternit S.p.A. (Genua) je 20 Jahre gefordert.
Die Verteidigung hatte einen Freispruch verlangt. Die Anklage gegen die beiden Unternehmer lautete auf vorsätzliche Tötung in rund 3’000 Krankheits- und Todesfällen und Verursachung einer Umwelt-Katastrophe. Der Prozess hatte am 10. Dezember 2009 vor dem Strafgericht in Turin begonnen. Dabei ging es um die Frage, wer für Sicherheitsmängel in vier italienischen Eternit-Werken verantwortlich war in einem Zeitraum zwischen 1966 bis zum Konkurs der italienischen Holding 1986. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatten Schmidheiny und de Cartier das Sagen in den italienischen Werken.
«Absichtlich Erkrankungen und Todesfälle in Kauf genommen»
Staatsanwalt Raffaele Guariniello beschuldigt sie, absichtlich die Sicherheit in den Eternit-Werken vernachlässigt und damit asbestbedingte Erkrankungen und Todesfälle in Kauf genommen zu haben. Die Verteidigung beklagte, der Prozess in Turin sei unfair: unter anderem habe die Anklage den Verteidigern eine Einsicht in Krankenakten der Opfer verweigert, in dem die Staatsanwaltschaft diese nicht als Beweise eingebracht habe. Auf diesen Akten beruhten jedoch Gutachten, die im Prozess eine zentrale Rolle gespielt hätten.
Beobachter rechnen damit, dass das Urteil der ersten Instanz von mindestens einer Seite angefochten werden wird. (awp/mc/ps)