Zürich – Vor der Generalversammlung (GV) am kommenden Freitag bleibt die Lage im Machtkampf zwischen dem Hauptaktionär Schmolz+Bickenbach KG (KG) aus Düsseldorf und dem Management angespannt. Nun liegt ein Entscheid des Handelsgerichts vom Kantons Zürich vor, das mit einer vorsorglichen Massnahme eine Beschneidung des Stimmrechts verfügt. So dürfe die KG, die über eine Beteiligung von 40,46% verfügt, an der GV nur mit 20,46% stimmen. Die restlichen 20% seien in einen Aktionärsbindungsvertrag (ABV) mit der Gebuka AG, dem zweitgrössten Aktionär, eingebunden, teilte das Unternehmen am Montagabend mit.
Gebuka habe das im ABV verankerte Vetorecht auf diese 20% ausgeübt und reagiere damit auf die Ankündigungen der mit der Beteiligungsgesellschaft Renova des russischen Investors Viktor Vekselberg verbündeten KG, an der GV die gesamten 40,46% der Stimmen ausüben zu wollen. Gebuka mit Alleinaktionär und S+B-Verwaltungsrat Gerold Büttiker unterstützt die Anträge des Verwaltungsrates und lehnt die Anträge der KG ab.
Das Handelsgericht bezeichne es als glaubhaft, dass durch vertragswidrig vertretene Stimmen der KG die legitimen Interessen der Gebuka «in nicht leicht wieder gutzumachender Weise tangiert werden könnten», so die Mitteilung. Deshalb sei es der KG verboten, die entsprechenden Aktien an der Generalversammlung zu vertreten bzw. vertreten zu lassen, hiess es weiter.
Aktie reagiert leicht positiv
Die S+B-Aktie reagiert mit Kursgewinnen auf die News und notiert um 09.30 Uhr 2,5% höher bei 2,86 CHF. Allerdings sind die Kommentare der Analysten dazu eher verhalten. Die endgültigen Konsequenzen der anstehenden Generalversammlung und Kapitalaufstockung für die Minderheitenaktionäre seien noch ungewiss und die zugrunde liegenden Fundamentaldaten des europäischen Stahlmarktes blieben schwierig, meint man etwa bei der Bank Vontobel. Man sehe daher von einer optimistischeren Einschätzung der Aktie (‹Hold› mit Kursziel 2,90 CHF) ab.
Entscheide schwierig vorauszusehen
Nach wie vor sei im Vorfeld schwierig abzuschätzen, welcher der Anträge zur Kapitalerhöhung angenommen werde, meint auch die ZKB, und bewertet das Papier entsprechend mit ‹Neutral›. Sie meint, dass aufgrund des ABV auch 2,0% der 6,0%-Beteiligung von Gebuka nicht stimmberechtigt seien. Bei einem Stimmrechtsanteil der teilnehmenden bzw. vertretenen Free-Float-Aktionäre mit insgesamt weniger als 17% werde somit immer noch der Vorschlag der Gruppe S+B KG/Renova (insbesondere die Kapitalerhöhung im Volumen von 434 Mio CHF) alleine durch die berechtigten Stimmrechte von S+B KG mit absoluter Mehrheit (mindestens 50%) angenommen. Allerdings bestehe die Möglichkeit, dass mehr Free-Float-Vertreter an der Generalversammlung anwesend seien und für den VR-Vorschlag (Kapitalerhöhung von 330 Mio CHF) stimmen würden. (awp/mc/pg)