Wirtschaftsminister Johann Schneider-Amann.
Brüssel – Sbrinz oder Walliser Raclette sind schon bald in der EU geschützt. Bundesrat Johann Schneider-Ammann hat am Dienstag in Brüssel ein Abkommen unterzeichnet, das die gegenseitige Anerkennung geschützter Ursprungsbezeichnungen und geografischer Angaben regelt.
Mit dem Abkommen «erhalten wir mehr Rechtssicherheit und Marktzugang», sagte Schneider-Ammann in Brüssel. Klar seien damit auch Ambitionen verbunden, das Export-Volumen der Qualitätsprodukte zu steigern. Der Vorsteher des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements (EVD) sprach von einem «weiteren wichtigen Schritt auf dem bilateralen Weg». Das Abkommen sei ein «flankierendes Instrument» in der gemeinsamen Förderung des Handels zwischen der Schweiz und der EU. EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos bezeichnete das Abkommen als ein Schlüsselelement in der gemeinsamen Agrarpolitik. Es zeige, dass es möglich sei, zwischen Nachbarn Lösungen zu finden. Er hoffe deshalb auch auf ein positives Ende der laufenden Verhandlungen zum Agrarfreihandel.
«Politischer Wille für Lösungssuche vorhanden»
Der politische Wille sei vorhanden, auch da eine Lösung zu finden. Allerdings liege die «Deblockierung» des Dossiers nicht in seinen Händen, sagte er mit Blick auf die institutionellen Fragen, welche mehrere Verhandlungen beeinträchtigen. Das AOC-Abkommen wird als neuer Anhang dem bereits bestehenden Agrarabkommen von 1999 beigefügt. Der Abkommensentwurf war bereits Ende 2009 unterzeichnet worden. Danach erfolgten beidseitige Prüfungen und eine öffentliche Konsultation zu den geschützten Ursprungsbezeichnungen (AOC oder GUB) sowie den geschützten geografischen Angaben (GGA).
Ratifizierung steht in Bern und Brüssel noch aus
Dank des Abkommens sind künftig Schweizer Produkte wie der Vacherin Mont-d’Or, das Bündnerfleisch oder der Gruyère auch in der EU geschützt. Die Listen der Produkte, die gegenseitig geschützt werden, sollen regelmässig angepasst werden können. Neue Registrierungen werden einmal im Jahr im gemischten Ausschuss, in dem sich beide Parteien treffen, diskutiert und aufgenommen. Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, muss es noch von den jeweiligen Parlamenten in der Schweiz und der EU gutgeheissen werden. Während aus der Schweiz rund 20 Produkte so EU-weit geschützt werden, sind es umgekehrt über 800 Produkte. Die Herkunftsbezeichnungen von Weinen und Spirituosen anerkennen die Schweiz und die EU bereits seit 1999.
Emmentaler bleibt vorerst ausgeklammert
Ausgeklammert von dem Ganzen bleibt vorerst der Emmentaler-Käse. Das Problem soll zu einem späteren Zeitpunkt in einer so genannten «Rendez-vous»-Klausel geklärt werden. Für die EU bezeichnet «Emmentaler» nur eine Käsesorte und hat nichts mit dem bernischen Kantonsteil zu tun. Sie schlug deshalb vor, den «echten» Emmentaler als «Schweizer Emmentaler» oder «Emmentaler Switzerland» schützen zu lassen.In der EU wird 15 Mal mehr Emmentaler produziert als in der Schweiz. In Deutschland hat der «Allgäuer Emmentaler» AOC-Prädikat, in Frankreich verfügen «Emmental français est-central» und «Emmental de Savoie» über das GGA-Zeichen. Dagegen ist der «Gruyère» auf der Liste der Schweizer GUB, die in der EU geschützt werden. Sollte der französische Gruyère in der EU als GGA geschützt werden, würden die Bestimmungen über gleichlautende Bezeichnungen Anwendung finden, wie es beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) heisst. Die besagen, dass sich der französische Käse vom Schweizer Produkt unterscheiden müsste. (awp/mc/ps)