Bern – Eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine ist nicht absehbar. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, dass der Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine nicht vor dem 4. März 2025 aufgehoben wird. Erstmals hat er zudem ein Ziel für die Arbeitsmarktintegration definiert: Bis Ende 2024 sollen 40 Prozent der erwerbsfähigen Personen mit Status S einer Arbeit nachgehen.
Aufgrund des Kriegs Russlands gegen die Ukraine hatte der Bundesrat im März 2022 den Schutzstatus S für Personen aus der Ukraine aktiviert. Per Ende Oktober 2023 hatten rund 66’000 Personen aus der Ukraine einen aktiven Status S in der Schweiz.
Massnahmen für Arbeitsmarktintegration werden weitergeführt
Im Bereich der Arbeitsmarktintegration sieht der Bundesrat weiteren Handlungsbedarf. Auch die spezifischen Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S werden bis März 2025 verlängert. Der Bund beteiligt sich mit 3000 Franken pro Person und Jahr an diesen Massnahmen, insbesondere zur Sprachförderung, wobei der Beitrag gestaffelt an die Kantone ausbezahlt wird.
Gleichzeitig werden die Anstrengungen verstärkt, um möglichst viele Personen aus der Ukraine in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Bis Ende 2024 strebt der Bundesrat die Erhöhung der Erwerbsquote von aktuell rund 20 Prozent auf 40 Prozent an. Um dieses Ziel zu erreichen, will das EJPD zusammen mit dem WBF, den Kantonen und den Sozialpartnern weitere konkrete Massnahmen ausarbeiten und umsetzen. (mc/pg)