Schutzstatus S wird nicht aufgehoben
Bern – Der Bundesrat hebt den Schutzstatus S für Flüchtlinge aus der Ukraine bis zum 4. März 2026 nicht auf. Gleichzeitig verlängert er auch die Unterstützung für diesen Personenkreis bis dahin. Damit reagiert die Landesregierung auf die unveränderte Lage im Kriegsgebiet.
Eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine sei nicht absehbar, teilte der Bundesrat dazu am Mittwoch mit. Aktuell sei auf dem ganzen Staatsgebiet der Ukraine von kriegerischen Handlungen auszugehen.
Für eine Aufhebung des Schutzstatus müsste sich indessen die Lage stabilisieren. Das würde bedeuten, dass keine allgemeine Gefährdung mehr besteht. Das ist laut dem Bundesrat derzeit nicht der Fall.
Mit seinem Beschluss, den Schutzstatus bis im März 2026 nicht aufzuheben, sofern sich die Lage nicht nachhaltig stabilisiert, will der Bundesrat für die Betroffenen Klarheit schaffen für die nächsten 18 Monate.
Wegen der Einbindung der Schweiz in den Schengen-Raum sei zudem eine Abstimmung mit der EU unerlässlich, hiess es weiter. Die EU-Staaten verlängerten den temporären Schutz für Ukraine-Flüchtlinge bereits am 13. Juni bis zum 4. März 2026.
Stärkere Arbeitsmarktintegration
Bei der Integration der Geflüchteten besonders auf dem Arbeitsmarkt sieht die Landesregierung weiterhin Handlungsbedarf. Die erstmals im April 2022 beschlossenen Unterstützungsmassnahmen verlängerte er darum ebenfalls bis zum März 2026.
Dabei beteiligt sich der Bund mit 3000 Franken pro Jahr und Person an den Integrationsanstrengungen der Kantone. Namentlich geht es dabei um die Sprachförderung und den Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt.
Um die Kantone beim Ziel der angestrebten Erwerbstätigenquote von 40 Prozent der Ukraine-Flüchtlingen zu unterstützen, beschloss der Bundesrat im Mai weitere Massnahmen. Darunter fallen die verbesserte Kommunikation und Zusammenarbeit unter den verschiedenen Akteuren, die Unterstützung von Projekten zur Anerkennung von Diplomen und Qualifikationen sowie die optimierte Vermittlung durch die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV).
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) von Bundesrat Beat Jans legt der Landesregierung bis im Herbst einen Antrag für das weitere Vorgehen vor, wie es weiter hiess.
Die Förderung der Arbeitsmarktintegration bezweckt nicht nur eine Verminderung der Sozialhilfekosten. Die Schutzsuchenden aus der Ukraine können und sollen durch Integration, Bildung und Erwerbsarbeit aktiv am sozialen Leben teilnehmen. Dabei sollen sich Fähigkeiten im Hinblick auf eine Rückkehr in die Heimat entwickeln.
Schutzstatus seit Kriegsbeginn
Den Schutzstatus für aus der Ukraine geflüchtete Menschen hatte die Landesregierung am 12. März 2022 kurz nach Russlands Überfall auf das Land aktiviert. Dieser Status gilt bis zur Aufhebung durch den Bundesrat.
Für den Status S müssen die Schutzsuchenden ihren Aufenthaltsort nachweisen. Gibt es Hinweise, dass sie nicht in der Ukraine lebten oder Schutz in einem anderen Land erhielten, wird das Gesuch abgelehnt oder der Status widerrufen.
Seit März 2022 lehnte das Staatssekretariat für Migration rund 2500 Gesuche ab. Den Schutzstatus widerrief es in über 100 Fällen, und in mehr als 26’000 Fällen wurde der Status beendet. Im ersten Halbjahr 2024 verfügten gut 66’000 Menschen über den Schutzstatus, der exklusiv für Geflüchtete aus der Ukraine gilt.
Mit dem Schutzstatus S erhalten Betroffene rasch ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz und können unter anderem eine Arbeit aufnehmen. Ein ordentliches Asylverfahren müssen sie nicht durchlaufen. (awp/mc/pg)