Schweiz-EU: Ende Oktober gehen Gespräche zwischen Schweiz und EU weiter
Zürich – «Konstruktives und freundschaftliches Gespräch»: Bundespräsident Johann Schneider-Ammann und EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker haben sich am Montag in Zürich getroffen. Im Gespräch ging es unter anderem um die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative.
Er sei sehr zufrieden mit dem Gespräch, sagte Bundespräsident Johann Schneider-Ammann im Anschluss vor den Medien. Er war am Nachmittag mit EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker zusammengetroffen. Es sei ein «konstruktives und freundschaftliches» Gespräch gewesen. «Es ist aber auch selbstverständlich, dass es bei Verhandlungen Differenzen gibt.»
Juncker sagte, er sei nach dem Gespräch optimistischer als vorher. «Wir bewegen uns in die richtige Richtung.» Man sei sich in einigen Punkten näher gekommen, es gebe allerdings auch noch offene Fragen.
Laut Schneider-Amman sei die EU bezüglich Inländervorrang über den aktuellen Stand der Debatte im Bild. «Sie weiss, dass sich der Bundesrat momentan zurückhält», sagte Schneider-Ammann. Man wolle die Diskussion im Nationalrat vom kommenden Mittwoch abwarten, der zuerst über die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative entscheidet. Und Juncker betonte, dass sich die EU nicht in die Nationalratsdebatte einmischen wolle.
Man habe sich ausserdem über verschiedene Dossiers und das weitere Vorgehen ausgetauscht. «Für uns ist wichtig, dass die Personenfreizügigkeit als ein Dossier und die Institutionellen Fragen als ein anderes Dossier behandelt werden», sagte der Bundespräsident. Es sei schwierig, wenn diese Dossiers verlinkt seien. Laut Juncker will man diese Verlinkung weiter besprechen – es sei «noch nicht abgeschlossen».
Schneider-Ammann kündete an, dass man sich Ende Oktober erneut treffen werde. «Beide Seiten wollen eine Lösung, die für die EU und die Schweiz stimmt.»
Debatte im Nationalrat am Mittwoch
Als nächstes ist nun der Nationalrat am Zug. Er entscheidet am Mittwoch als Erstrat, wie die Masseneinwanderungsinitiative umgesetzt werden soll. Seine Staatspolitische Kommission schlägt einen «Inländervorrang light» vor: Die Zuwanderung würde allein dadurch eingeschränkt, dass offene Stellen zunächst dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) gemeldet werden müssen.
Eine Einigung mit der EU könnte dadurch überflüssig werden. Sowohl der Bundesrat als auch die Kommission sind überzeugt, dass die Meldepflicht mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar wäre. Fast ebenso weit verbreitet ist allerdings die Meinung, dass der Verfassungsauftrag mit dem «Inländervorrang light» nur mangelhaft umgesetzt wird.
In der Kommission hatte die SVP gegen diese Lösung gestimmt. Inzwischen hat sich auch die CVP-Fraktion für eine härtere Umsetzung ausgesprochen.
Eine Einigung mit der EU ist Bedingung für die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien. Und nur wenn dieses Zusatzprotokoll bis am 9. Februar 2017 ratifiziert ist, kann die Schweiz bei der Europäischen Forschungszusammenarbeit Horizon 2020 mitmachen.
Brüssel befasst sich am Dienstag mit Thema
Auf Seiten der EU wird sich die so genannte EFTA-Arbeitsgruppe voraussichtlich bereits am morgigen Dienstag über das Thema Personenfreizügigkeit beugen. In dieser Arbeitsgruppe befassen sich die EU-Staaten regelmässig mit Schweizer Angelegenheiten. (awp/mc/ps)