Schweiz genehmigt Abkommen mit EU für Horizon 2020
Bern – Der Bundesrat hat am Mittwoch das Abkommen über die Teilnahme der Schweiz am europäischen Forschungsprogramm Horizon 2020 genehmigt. Die Einigung mit der EU erfolgte bereits im Juli. Seit Mitte September können sich Schweizer Forschende für gewisse Programme bewerben.
Das Abkommen sieht zwischen dem 15. September und Ende 2016 eine Teilassoziierung der Schweiz vor, wie das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) mitteilte. Gestützt darauf können sich Schweizer Forschende an ausgewählten Teilen von Horizon 2020 vollumfänglich beteiligen.
Champions League offen
Interessant sind für sie die Ausschreibungen des Europäischen Forschungsrates. Dieser gilt in Forscherkreisen als «Champions League»: Gefördert werden die talentiertesten und kreativsten Grundlagenforscher und ihre Teams.
Bewerben können sie sich aber auch für die disziplinenübergreifende Technologien-Forschung, die «künftige und neu entstehende Technologien» (FET). Darunter fällt etwa das Human Brain Project der ETH Lausanne. Beteiligen können sich Schweizer Forschende und Institutionen zudem am Euratom-Programm und am ITER-Fusionsforschungsprojekt.
Zugelassen wird die Schweiz auch zum Programmteil «Verbreitung der Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung» für die Zusammenarbeit mit Ländern mit Entwicklungspotenzial. Gemäss WBF hat die Schweiz darin bereits Projekte mit Kroatien und Tschechien geplant.
Nachwuchs im Nachteil
Zu spät kam die Einigung zwischen der EU und der Schweiz hingegen für Nachwuchsforschende, weshalb der Schweizerische Nationalfonds (SNF) einsprang und Finanzierungshilfe anbot. Bei der Industrie- und bei der Gesellschaftsforschung wird die Schweiz wie ein Drittstaat behandelt – erhält also nicht direkt Gelder.
Um Gültigkeit zu erlangen, muss das Abkommen auch von der EU genehmigt werden: Dafür müssen alle EU-Staaten ihr Einverständnis geben. Die Unterzeichnung ist gemäss WBF für Ende Jahr vorgesehen.
Zukunft abhängig von Personenfreizügigkeit
Für die Zeitspanne ab 2017 bis 2020 sieht das Abkommen eine Vollassoziierung der Schweiz an Horizon 2020 vor – vorausgesetzt, dass nach dem Ja zur Zuwanderungsinitiative eine Lösung im Bereich der Personenfreizügigkeit gefunden werden kann.
Wird das Freizügigkeitsabkommen jedoch gekündigt oder das Protokoll zu dessen Ausdehnung auf Kroatien nicht bis zum 9. Februar 2017 ratifiziert, wird das Abkommen zur Beteiligung der Schweiz am Horizon-2020-Paket hinfällig. Die Schweiz würde dann in allen Bereichen als Drittstaat behandelt.
Kann hingegen eine Lösung im Bereich der Personenfreizügigkeit gefunden werden, wird das Abkommen weitergeführt und ab dem 1. Januar 2017 automatisch auf sämtliche Programmteile von Horizon 2020 ausgedehnt. (awp/mc/pg)