Bern – Der Schweizerische Gewerbeverband sgv zeigt sich erfreut, dass sich das Stimmvolk gegen die Selbstbestimmungsinitiative ausgesprochen hat. Es sieht in dem Entscheid ein klares Zeichen gegen wirtschaftliche und aussenpolitische Abschottung.
«Das Nein zur SBI zeigt, dass die «alles-oder-nichts» Ausrichtung der isolationistischen Initiative beim Souverän grossmehrheitlich keinen Zuspruch findet. Die Unternehmen brauchen einen sicheren und stabilen Zugang zu den internationalen Märkten und vor allem zu den EU-Staaten. Mit der Ablehnung der SBI haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger einmal mehr zum Ausdruck gebracht, dass sie auf eine offene Volkswirtschaft setzen und das Freizügigkeitsabkommen mit der EU nicht aufs Spiel setzen wollen.
Rund 97’000 Exportunternehmen benötigen Planungs- und Rechtssicherheit. Sie sind auf die Abkommen der Schweiz mit dem Ausland angewiesen und brauchen einen gesicherten Zugang zu den internationalen Märkten. Der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft steht für die Erhaltung und den Ausbau dieses Zugangs.
Heute unterstehen Verfassungsänderungen dem obligatorischen Referendum und müssen durch Volk und Stände legitimiert werden. Für völkerrechtliche Verträge mit inhaltlich verfassungsmässigem Charakter gilt das nicht. Zwar wird heute das Referendum beim Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen mit Verfassungsrang anerkannt. Es ist aber in der Verfassung nicht verankert. Ein Vorstoss im Ständerat fordert jetzt, dass Volk und Stände künftig völkerrechtliche Verträge, deren Umsetzung eine Änderung der Bundesverfassung erfordert oder die bezüglich des Bestands der Grundrechte, Bürgerrechte oder politische Rechte Bestimmungen von Verfassungsrang enthalten, zur Abstimmung unterbreitet werden müssen.»
Wichtige Weichenstellung beim Observationsartikel
In der deutlichen Zustimmung zum Observationsartikel sieht der sgv ein Ja zur Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch und zum Schutz der redlichen Prämienzahlerinnen und -zahler: «Versicherungsmissbrauch verursacht überhöhte Kosten und treibt die Prämien der Versicherten und der KMU unnötig in die Höhe. Zudem wird das Vertrauen in die Sozialversicherungen unterwandert. Es ist daher wichtig, dass den Versicherungen, die im Dienst von allen tätig sind, wirksame Instrumente zur Missbrauchsbekämpfung in die Hände gegeben werden. Dies hat letztendlich auch eine präventive Wirkung. Das Risiko, als Versicherungsbetrüger entlarvt zu werden, steigt dank des heutigen Abstimmungsausgangs wieder spürbar an. Je wirkungsvoller Versicherer gegen Versicherungsbetrug vorgehen können, um so weniger Versicherte werden es wagen, sich ungerechtfertigte Leistungen zu erschleichen. Profitieren davon werden alle redlichen Prämienzahlenden, darunter auch die 500’000 KMU.
Die restriktiven Auflagen im neuen Gesetz verhindern, dass unangemessen in die Privatsphäre unbescholtener Bürger eingedrungen wird und Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Die langjährige Praxis hat zudem gezeigt, dass die Sozialversicherer die ihnen zustehenden Instrumente zur Missbrauchsbekämpfung verantwortungs- und rücksichtsvoll einsetzen. Der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft ist daher froh, dass eine bewährte Praxis, die aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zwischenzeitlich sistiert werden musste, wieder aufgenommen werden kann.» (sgv/mc)