Bern – Die Schweiz hat sich 2017 mit der Ratifizierung des Übereinkommens von Paris dazu verpflichtet, ihren Treibhausgasausstoss bis 2030 gegenüber 1990 zu halbieren. Erreichen wollten Bundesrat und Parlament das Reduktionsziel mit dem CO2-Gesetz, das jedoch an der Urne scheiterte.
Am 13. Juni lehnte die Schweizer Stimmbevölkerung das totalrevidierte CO2-Gesetz mit 51,6 Prozent Nein-Stimmen ab. Seit der Abstimmung ist unklar, wie die Schweiz die Verpflichtungen des Pariser Abkommens einhalten kann.
Hinzu kommt, dass zentrale Klimamassnahmen, die im derzeit geltenden CO2-Gesetz geregelt sind, Ende dieses Jahres auslaufen. So können Schweizer Firmen ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr von der CO2-Abgabe befreit werden, wenn sie sich verpflichten, den Ausstoss von Treibhausgasen zu reduzieren.
Übergangslösung statt langfristige Strategie
Laut Bundesrat geht es nun vorerst darum, eine Übergangslösung zu finden. So sollen in einem ersten Schritt diejenigen Teile des CO2-Gesetzes, die unbestritten sind und Ende Jahr auslaufen, verlängert werden. Neben der Möglichkeit der Befreiung von der CO2-Abgabe sollen auch im Jahr 2022 Treibstoff-Importeure einen Teil der Emissionen von Benzin und Diesel mit Klimamassnahmen kompensieren können.
Mit dem Nein zum CO-Gesetz ist auch die langfristige Klima-Strategie des Bundesrats in der Schwebe, weil diese an das überarbeitete CO2-Gesetz anknüpft. Ziel des Bundesrats ist es, dass die Schweiz bis 2050 unter dem Strich keine Treibhausgase mehr ausstösst. Dieses Netto-Null-Ziel hat der Bundesrat 2019 beschlossen. Zu Beginn dieses Jahres hat er die entsprechende Strategie verabschiedet.
Internationales Engagement geht weiter
Das Nein zum CO2-Gesetz befreit die Schweiz jedoch nicht von den Verpflichtungen des Pariser Klimavertrags. So bleiben die Staatsverträge bestehen, die die Schweiz unter Artikel 6 des Pariser Abkommens schliesst. Dieser Artikel erlaubt es Staaten, ihre Emissionen durch Investitionen in Klimaschutzprojekte im Ausland zu kompensieren.
Die Schweiz nimmt bei diesen Staatsverträgen eine Pionierrolle ein. So schloss die Schweiz am 20. Oktober 2020 das weltweit erste solche Abkommen mit Peru in Südamerika und einen Monat später mit Ghana in Westafrika ab. Im Juli dieses Jahres folgte Senegal. Weitere bilaterale Abkommen sind in Planung.
Die Staatsverträge legen verbindlich fest, wie die Schweiz die Reduktion des CO2-Ausstosses in diesen Ländern mitfinanziert. Mit einer klaren Regelung soll verhindert werden, dass die Ziele des Pariser Klimaabkommens untergraben werden, indem Emissionsreduktionen doppelt angerechnet werden – also sowohl vom Staat, der das Klimaprojekt durchführt, als auch von jenem Staat, der es mitfinanziert.
Die Schweiz nimmt hier eine Vorreiterrolle ein, mit der Absicht, dass sich die Staaten bei der Uno-Klimakonferenz in Glasgow in Grossbritannien Anfang November zur Umsetzung des Artikel 6 des Pariser Klimaabkommens einigen können. Die Schweizer Verträge werden als Diskussionsgrundlage dienen. (awp/mc/pg)