Schweiz und Deutschland einigen sich im Fluglärmstreit

Fluglärm

Bern – Die Verhandlungsdelegationen der Schweiz und Deutschland haben sich bei den Flügen im Zusammenhang mit dem Flughafen Zürich auf einen Kompromiss geeinigt. Danach verzichtet Deutschland auf die Festlegung einer zahlenmässigen Begrenzung für Anflüge auf den Flughafen Zürich über deutsches Gebiet und lässt werktags bereits eine halbe Stunde früher Anflüge über Süddeutschland zu. Im Gegenzug werden am Abend die Anflüge drei Stunden früher als heute über schweizerisches Gebiet geführt.

Die Umsetzung dieser Betriebsform soll grundsätzlich erst erfolgen, wenn der hierfür erforderliche Ausbau von Pisten am Flughafen Zürich realisiert worden ist, spätestens aber 2020, wie das UVEK am Montagnachmittag in einer Mitteilung schreibt. Demnach haben sich die Delegationen der Schweiz und Deutschlands nach fünf Verhandlungsrunden auf einen Kompromiss in der Frage der Anflüge auf den Flughafen Zürich über süddeutsches Gebiet (Nordanflüge) geeinigt.

Der Entwurf für einen Staatsvertrag enthält die folgenden Eckpunkte:

Deutschland erhält pro Woche zusätzliche 16,5 Stunden ohne Flugverkehr
Die Unterzeichnung des Vertrages wird durch die Verkehrsminister erfolgen. Er konkretisiert die Absichtserklärung, welche Doris Leuthard und Peter Ramsauer im Januar 2012 in Davos vorgelegt haben. Gemäss Vertragsentwurf verzichtet Deutschland auf die Festlegung einer maximalen Zahl von Anflügen über süddeutsches Gebiet, wodurch dem Flughafen ein gewisses Entwicklungspotenzial verbleibt. Zudem hat Deutschland der Forderung der Schweiz nach Aufhebung der morgendlichen Sperrzeit von 6.00 bis 7.00 teilweise entsprochen. Im Gegenzug gewährt die Schweiz Deutschland pro Woche zusätzliche 16,5 Stunden ohne Flugverkehr.

Jahrelange Streitigkeiten beendet
Durch das Abkommen kann eine jahrelange Streitigkeit in den Beziehungen zwischen den beiden Staaten beendet und Rechtssicherheit für den Flughafen Zürich sowie die Bevölkerung beidseits der Grenze geschaffen werden. Damit der Vertrag in Kraft treten kann, müssen ihn die Parlamente der beiden Staaten ratifizieren. Für die schweizinterne Lösung zum Vollzug des Staatsvertrages wird die Begleitgruppe (Vertreter der Kantone ZH, AG, TG, SH, SG sowie des Flughafens, der Fluggesellschaft Swiss sowie von Skyguide) ihre Arbeiten nach der Sommerpause konkretisieren. Dabei wird ein gerechter Lastenausgleich angestrebt. (UVEK/mc/ps)

UVEK

Exit mobile version