Schweiz und USA unterzeichnen FATCA-Abkommen

Michael Ambühl

Michael Ambühl, Staatssekretär, Leiter Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF).

Bern – In Bern haben am Donnerstag Staatssekretär Michael Ambühl und US-Botschafter Donald S. Beyer das FATCA-Abkommen unterzeichnet. Der Bundesrat hatte zuvor an seiner Sitzung vom 13. Februar 2013 dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) grünes Licht für die Unterzeichnung erteilt. Das Abkommen, welches am 3. Dezember 2012 paraphiert worden war, sieht Vereinfachungen bei der Umsetzung der US-Steuergesetzgebung FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) vor. Mit der Unterzeichnung wird auch der Wortlaut des Abkommens veröffentlicht. Es muss den Eidgenössischen Räten zur Genehmigung unterbreitet werden und unterliegt dem fakultativen Referendum.

Mit FATCA wollen die USA erreichen, dass weltweit sämtliche Einkünfte von Personen besteuert werden, die in den USA steuerpflichtig sind und über Konten im Ausland verfügen. FATCA verlangt von ausländischen Finanzinstituten grundsätzlich, mit der US-Steuerbehörde (Internal Revenue Service, IRS) einen Vertrag abzuschliessen, welcher sie verpflichtet, Meldungen über identifizierte US-Konten vorzunehmen. Im Falle ernsthafter Fehler bei der Umsetzung kann der IRS bei den betroffenen Finanzinstituten Auskunftsbegehren stellen, über welche er die schweizerischen Behörden informieren muss. Vor-Ort-Kontrollen beim betroffenen Finanzinstitut durch den IRS sind nicht erlaubt.

Informationsaustausch mit IRS
Das mit der Schweiz verhandelte FATCA-Abkommen erlaubt schweizerischen Finanzinstituten, mit dem IRS Informationen auszutauschen und ermöglicht den Finanzinstituten Vereinfachungen bei der Umsetzung. Die vom US-Treasury und IRS am 17. Januar 2013 publizierten definitiven Ausführungsbestimmungen (Final Regulations) sind für Schweizer Finanzinstitute insoweit anwendbar, als das Abkommen und seine Anhänge keine ausdrücklich abweichenden Regelungen vorsehen.

Das nun unterzeichnete Abkommen sieht für wesentliche Teile der schweizerischen Finanzindustrie Vereinfachungen vor:

Das Abkommen stellt sicher, dass von US-Personen bei schweizerischen Finanzinstituten gehaltene Konten entweder mit Zustimmung des Kontoinhabers oder auf dem Amtshilfeweg mittels Gruppenersuchen an die US-Steuerbehörden gemeldet werden. Falls keine Zustimmung vorliegt, werden Informationen nicht automatisch, sondern nur auf der Grundlage der Amtshilfebestimmung des Doppelbesteuerungsabkommens ausgetauscht.

Schrittweise Einführung
Da FATCA in den USA ab 1. Januar 2014 schrittweise eingeführt wird, sind schweizerische Finanzinstitute unabhängig von einem Abkommen Schweiz-USA gezwungen, FATCA ab diesem Datum umzusetzen, sofern sie nicht vom US-Kapitalmarkt ausgeschlossen werden wollen. Ohne Abkommen können sie jedoch nicht von der erleichterten Umsetzung profitieren und würden dadurch gegenüber Konkurrenten auf anderen Finanzplätzen benachteiligt. Es wäre deshalb wichtig, dass das Abkommen ab 1. Januar 2014 in Kraft treten kann.

Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit und Wichtigkeit hat der Bundesrat entschieden, die Vernehmlassung zum FATCA-Abkommen sowie zum entsprechenden Umsetzungsgesetz verkürzt durchzuführen. Die interessierten Kreise können innert vier Wochen Stellung nehmen.

Um eine rasche Abwicklung des Genehmigungsprozesses zu ermöglichen, hat der Bundesrat zudem den Büros der eidg. Räte die Zustellung der FATCA-Botschaft angekündigt.

Regelung der Vergangenheit
Unabhängig von FATCA arbeiten die beiden Staaten weiter nach dem Grundsatz von Treu und Glauben zusammen, um eine Lösung für die Vergangenheit zu finden. Die Lösung hat sowohl dem amerikanischen Gesetzesvollzug als auch dem Bedürfnis der Schweiz nach einer Regelung für den Finanz­platz zu genügen. In diesem Zusammenhang werten die zuständigen US-Behörden den er­folg­reichen Abschluss der FATCA-Verhandlungen als positives Signal. (admin.ch/mc/ps)

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