Schweiz verbietet Gold-Importe aus Russland

Bern – Die Schweiz hat weitere Sanktionen gegen Russland beschlossen. Verboten wird, Gold aus Russland zu kaufen, einzuführen oder zu transportieren. Der Bundesrat übernimmt damit die neusten Sanktionen der EU.

Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Gütern sind neu ebenfalls verboten. Die Massnahmen sollen am Mittwoch um 18.00 Uhr in Kraft treten, wie das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) am Mittwoch mitteilte. Bisher war erst der Export von Gold nach Russland untersagt.

Die EU hatte das Importverbot im Rahmen ihres siebten Sanktionspaketes bereits am 21. Juli beschlossen. Der Bundesrat setzt mit seinem Entscheid diejenigen Massnahmen des Paketes um, die zeitlich und materiell dringlich sind, wie das WBF schrieb.

Die fünf Schweizer Goldraffinerien im Tessin und der Westschweiz verarbeiten je nach Schätzung – zum Beispiel des WWF – bis zu 70 Prozent des weltweit geschürften Goldes. Sie gehören zudem zu den grössten Goldraffinerien der Welt. Und die Schweiz ist im internationalen Goldhandel eine wichtige Drehscheibe.

Vermögenssperre für Sberbank
Neu hat der Bundesrat zudem mit der Sberbank die grösste russische Bank mit einer Vermögenssperre und dem Bereitstellungsverbot belegt. Neue Ausnahmebestimmungen sollen die geordnete Abwicklung von Geschäften oder den Verkauf von Tochtergesellschaften der Sberbank gewährleisten, wie das WBF weiter mitteilte.

Die von der Finanzmarktaufsicht Finma am Dienstag verfügten Schutzmassnahmen bei Sberbank (Switzerland) bleiben bis am 1. September in Kraft. Konkret handelt es sich um Massnahmen zum Schutz der Gläubigerinnen und Gläubiger. Sie umfassen eine Stundung von Verpflichtungen aus Einlagen sowie ein weitgehendes Auszahlungs- und Transaktionsverbot.

Die Sberbank (Switzerland) ist eine indirekte Tochter der Sberbank of Russia. Sie ist nicht direkt mit der Sberbank Europe AG verbunden, die von Sanktionen wegen des Ukraine-Kriegs betroffen ist.

Bereits am vergangenen Freitag setzte das WBF gemäss den Angaben vom Mittwoch zudem 54 Personen und 9 Organisationen und Entitäten neu auf die Sanktionsliste. Die Liste deckt sich damit vollständig mit jener der EU.

Ernährung und Energie ausgenommen
Das WBF betonte in seiner Mitteilung weiter, keine der Sanktionsmassnahmen gegenüber Russland sei gegen den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln zwischen Drittländern und Russland gerichtet. Damit wolle die Schweiz zur Bekämpfung der weltweiten Ernährungs- und Energiekrisen beitragen.

Um Störungen der Zahlungswege zu vermeiden, habe der Bundesrat in Analogie zur EU zwei neue Ausnahmen geschaffen für Transaktionen im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und der Lieferung von Öl in Drittländer. (awp/mc/ps)

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