Schweiz weist Uno-Kritik an Bankengesetz-Artikel zurück
Zürich / Genf – Die Schweiz hat die von der Uno-Berichterstatterin für Meinungsfreiheit geäusserte Kritik, wonach ein Artikel des Schweizer Bankengesetzes die Pressefreiheit verletze, zurückgewiesen. Der Bundesrat habe keine Kenntnis von einem Gerichtsverfahren gegen Personen in diesem Zusammenhang.
Die Uno-Berichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan, hatte in einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger» vom Montagabend (Onlineausgabe) festgestellt: «Das Schweizer Bankengesetz ist ein Beispiel für die Kriminalisierung von Journalismus. Das ist normalerweise ein Problem in autoritären Staaten.»
Das Gesetz bereite ihr viele Sorgen. Sie werde die Situation daher am 24. Juni im Uno-Menschenrechtsrat kritisch thematisieren, so Khan. Sie werde dann einen Bericht zur «globalen Situation der Pressefreiheit» vorlegen.
Strenge Strafen mit abschreckender Wirkung
Aus der Sicht von Khan verstösst der pauschale Schutz des Bankgeheimnisses gegen je einen Artikel des Uno-Zivilpaktes und der Menschenrechtskonvention, welche die Meinungs- und Pressefreiheit garantieren. Denn das Gesetz habe zur Folge, dass schon die Weitergabe von gewissen Bankdaten mit hohen Strafen oder sogar Gefängnis belegt werde – unabhängig davon, ob die Daten im öffentlichen Interesse stünden oder nicht.
Diese strengen Strafen hätten auch eine abschreckende Wirkung und veranlasse Journalisten zur Selbstzensur. Das Gesetz müsse es aber stattdessen erlauben, dass das Recht auf Privatsphäre von betroffenen Personen und das öffentliche Interesse, über illegale Finanzgeschäfte informiert zu werden, gegeneinander abgewogen werden könnten.
Schweiz kontert Kritik
In einem Brief an Irene Khan stellte der Schweizer Botschafter bei der Uno in Genf, Jürg Lauber, fest, dass der Bundesrat keine Kenntnis von einem Gerichtsverfahren habe, das gegen Medienschaffenden auf der Grundlage von Artikel 47 des Bankengesetzes geführt worden sei.
Die Wirtschaftskommission des Nationalrates habe zudem bereits angekündigt, dass sie die Auswirkungen dieses Artikels auf die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten im zweiten Quartal 2022 prüfen werde.
Die Schweiz setze sich für den Schutz aller Menschenrechte ein und anerkenne, die Bedeutung der Medienfreiheit für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, so Lauber in dem Brief. Die Freiheit der Medien werden durch Artikel 17 der Bundesverfassung geschützt. Ausserdem sei die Schweiz daran, einen nationalen Aktionsplan für die Sicherheit von Journalisten zu erarbeiten. (awp/mcps)