Schweizer Pauschalsteuersystem im globalen Kontext

Schweizer Pauschalsteuersystem im globalen Kontext

(Bild: © Rynio Productions – Fotolia.com)

Von Flavien De Muralt, Swiss Respect.

Nachdem am letzten Sonntag der Kanton Bern durch eine Volksabstimmung die Verschärfung der „Pauschalsteuerregelung“ durchgesetzt hat, möchte Swissrespect sicherstellen, dass die Zivilgesellschaft, die bereits sehr viele falsche Informationen zu diesem Thema erhalten hat, künftig in der Position ist, eine aufgeklärte Entscheidung zu treffen.

Dafür ist es zwingend notwendig, unser Pauschalsteuersystem global zu betrachten und es mit anderen ähnlichen und für Einzelpersonen sehr viel günstigeren Steuersystemen zu vergleichen, die in anderen Ländern sowohl in Europa als auch weltweit angeboten werden. Es ist ebenso wichtig, die fehlerhaften und komplett irreführenden Kommentare und Anschuldigungen bestimmter Parteien in den Medien bezüglich bestimmten Einzelpersonen, die aktuell vom Pauschalsteuersystem in unserem Land profitieren, zu korrigieren.

Wettbewerbsvorteil erhalten, statt nationale Interessen gefährden
Damit die Schweiz seinen immer kleiner werdenden Wettbewerbsvorteil sowohl für Einzelpersonen, die dem Land wesentliche wirtschaftliche Vorteile bringen, als auch für sein Finanzzentrum halten kann, spricht Swissrespect eine dringende Warnung aus, bevor es zu spät dafür ist. Es ist unbegreiflich, dass in Zeiten, in denen die wirtschaftlichen Aussichten so düster sind, und gerade dann, wenn ein Land darum kämpfen sollte, seinen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen, sehr attraktiven Ländern, die sich ebenfalls mit starken Finanzzentren rühmen, zu halten, eine Welle deplatzierter, mit Fehlinformationen gespickter Selbstgerechtigkeit der politischen Linken unsere nationalen Interessen gefährden könnte.

«Non-dom»-Steuerregelung in Grossbritannien
Man muss nicht einmal sehr weit reisen, um ein ähnliches Steuersystem zu finden, das bei näherer Betrachtung ein sehr viel interessanteres Steuerergebnis verspricht als die Schweizerische Pauschalbesteuerung – nämlich die so genannte «non-dom» Steuerregelung (für Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt, aber ohne bürgerlich-rechtlichen Wohnsitz) des Vereinigten Königreichs (UK). Viele Schweizer Relocation-Experten und Anwälte bestätigen die Tatsache, dass in fast allen Fällen, in denen eine wohlhabende Familie eine Vergleichsanalyse für einen Wohnort entweder im UK oder in der Schweiz durchführt, das UK bei weitem die niedrigere Steuerlast bietet und somit üblicherweise den Vergleich gewinnt. Die non-dom-Regelung des UK diente in der Vergangenheit und auch heute noch demselben Zweck wie die Schweizerische Pauschalsteuerregelung – es handelt sich um eine spezielle Steuerregelung, die dazu dient, das Land für wohlhabende Einzelpersonen attraktiv zu machen, die dann wesentlich auf viele verschiedene Arten durch ihre Ausgaben und lokalen Investitionen zur lokalen Wirtschaft beitragen.

Keine Steuern für Kapitalerträge
Die Steuerzahler zahlen bei dieser Regelung lediglich Steuern auf Teile ihres Einkommens und Vermögens. Nur für Einkommen, das in das UK überwiesen (d.h. gezahlt) wird, wird vor Ort Einkommenssteuer erhoben, das heißt, dass alles Einkommen und Vermögen, das außerhalb des Landes erwirtschaftet wird, einfach nicht besteuert wird. Interessanterweise sind Kapitalerträge, die an UK-Steuerpflichtige im UK gezahlt werden, ebenfalls steuerbefreit, das heißt, dass jemand effektiv von seinem Kapital leben könnte, indem er es in das UK schickt, und dafür 0% Steuern zahlt (dafür ist einfach eine Erklärung einzureichen, es werden keine Bescheide oder Verhandlungen benötigt wie in der Schweiz).

«Eintrittsgebühr»
Wie in der Schweiz wurde einst auch hier über diese Steuerregelung gestritten, da diese als ungleiche Behandlung gegenüber normalen Steuerzahlern empfunden wurde. Um auf dieser Ebene mehr Gleichheit zu schaffen, hat das Finanzministerium das System im Jahr 2008 reformiert und eine «Eintrittsgebühr» von 30.000 GBP pro Steuerzahler eingeführt, der von dieser Steuerregelung profitieren möchte, nachdem er für 7 der vorangegangenen 9 Jahre im UK gelebt hat. Diese «Eintrittsgebühr» wurde im neuen Haushalt für 2012 nun auf 50.000 GBP erhöht für diejenigen, die 12 Jahre der insgesamt 15 vorangegangenen Jahre im UK gelebt haben (d.h., es wird nur unbedeutend uninteressanter, denn wenn der Kapitalfluss entsprechend strukturiert wird, ist diese Steuer»gebühr» das einzige, das zu zahlen ist).

Vereinfachtes Erlangen des Passes
Ein weiterer wichtiger, wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Systemen ist, dass die Schweiz restriktiver ist und einer Einzelperson nach dem Pauschalsteuersystem nicht erlaubt, in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Solange jedoch im UK für dieses Einkommen Einkommenssteuer abgeführt wird, ist der Person vollkommen freigestellt, zu arbeiten. In praktischer Hinsicht kann man im UK einfach eine Aufenthaltsgenehmigung erlangen, was in der Schweiz nicht der Fall ist, vor allem für «drittrangige» Länder wie Russland, Indien, Kasachstan etc. Das Beste ist, dass es für solche Personen im UK ein vereinfachtes Verfahren zur Erlangung eines Passes gibt – dies ist in der Schweiz definitiv nicht möglich, wodurch die Schweiz sowohl in steuerlicher als auch in aufenthaltsrechtlicher Hinsicht sehr viel restriktiver erscheint.

«Nicht auffallen» als Strategie
Warum hört man also auf internationaler Ebene – außer in bestimmten Kreisen – nicht mehr über dieses wunderbare Steuer-Eldorado? Ganz einfach, weil UK immer wusste, dass es günstiger ist, nicht zu sehr aufzufallen, während man wohlhabende Investoren im Land willkommen heißt. Als die Bedingungen dann etwas verschärft wurden, wurde sorgfältig darauf geachtet, niemanden abzuschrecken bzw. die Regelungen nicht so streng zu gestalten, dass man diese wohlhabenden Familien an andere steuerlich günstige Staaten zu verliert.

Belgien und Malta
Gehen wir weiter auf unserer Weltreise – man muss sich nur anschauen, welche attraktiven Steuerregelungen andere Staaten wie Belgien, Malta, Mauritius oder Singapur (um nur die geläufigsten zu nennen) anbieten. Jemand, der sich in Belgien niederlässt und dort sein Geschäft verkaufen möchte, und der die Geschäftstätigkeiten ordnungsgemäß über ein lokales Unternehmen abwickelt, kann von einer privilegierten Steuerregelung profitieren, bei der nur das in Belgien erhaltene Einkommen versteuert wird, es gibt keine Versteuerung von Anteilsveräußerungen, keine Vermögenssteuer und angemessene Steuersätze von 15-20% auf verschiedene Arten von Einkommen aus beweglichem Vermögen. Wenn man drei Jahre dort gelebt hat, kann man einen Pass beantragen und nach sieben Jahren ist man berechtigt, die belgische Staatsangehörigkeit anzunehmen.

Malta hat ein Modell, dass wohlhabende Ausländer anlocken soll, das dem im UK sehr ähnlich ist und aus einer Steuerregelung auf der Grundlage von Überweisungen besteht. Ausländisches Einkommen ist nur zu einem festen Steuersatz von 15% zu versteuern (zusammen in Malta erzieltem Einkommen und erzielten Kapitalerträgen), wenn dieses überwiesen wird; ausländische Kapitalerträge sind nicht zu versteuern. Die Behörden haben ein Mindesteinkommen von 25.000 EUR pro Jahr festgelegt, um es etwas «selektiver» zu gestalten. Es gibt keine Vermögenssteuer, und die Bedingungen für dieses Wohnsitz-Modell sind sehr einfach zu erfüllen, auch für Nicht-EU-Bürger.

Mauritius und Singapur
Auf Mauritius ist für Personen, die sich dort niederlassen, nur das überwiesene ausländische Einkommen zu einem festen Satz von 15% zu versteuern, jedoch keine ausländischen Kapitalerträge. Es gibt ebenfalls keine Vermögenssteuer. Singapur arbeitet ähnlich mit einer Steuerregelung auf der Grundlage von Überweisungen, d. h. im Ausland erwirtschaftetes Einkommen wird nicht versteuert, mit der Besonderheit, dass es sogar ins Land gebracht werden kann, ohne versteuert werden zu müssen. Nur Einkommen, das in Singapur erwirtschaftet wird, ist zu einem maximalen Satz von 20% zu versteuern (jedoch werden Kapitalerträge nicht versteuert); auch wenn die Aufenthaltsbestimmungen in letzter Zeit etwas verschärft wurden, bedeutet dies für die meisten, dass sie nur wenig oder gar keine Steuern zu zahlen haben, wenn sie von ihrem Kapital oder durch Kapital erwirtschaftetes Einkommen in Singapur leben.

Nach dieser kleinen Weltreise können wir zu dem Schluss kommen, dass die Pauschalsteuerregelung in der Schweiz für solche Familien bei weitem nicht die beste oder interessanteste Steuerregelung ist, folglich ist die Stimmung im Land, dass dieses eine eher unethische, ungewöhnliche bevorzugte Steuerregelung im Gegensatz zum Rest der Welt darstelle, absolut unbegründet.

Historischen Wettbewerbsvorteil nicht verlieren
Swissrespect ist der Ansicht, dass es naiv sei, zu denken, dass die Schweizer Wähler durch die Abschaffung der Pauschalsteuerregelung zum gefühlten «noblen» Kampf gegen die Steuerflucht beitragen – die einzige Folge davon ist, dass die Schweiz wieder einmal einen historischen Wettbewerbsvorteil verliert, der unter anderem wohlhabende Familien dazu bewogen hat, sich in der Schweiz niederzulassen, und dies geschieht zugunsten anderer Länder, die diese wirtschaftlich gern gesehenen Bürger gerne aufnehmen werden. Die Anschuldigungen in der politischen Szene und in der Presse, dass Einzelpersonen wie Michael Schumacher und Johnny Hallyday von einem System profitieren, das sie zu einem Satz besteuert, der nur 10% ihrer weltweiten Einkünfte ausmacht, und sie so zu einer untragbaren Ungleichheit bei der Besteuerung durch die Verletzung des verfassungsrechtlichen Gleichheitsprinzips in Artikel 127 Absatz 2 der Verfassung beitragen, ist nicht nur falsch, sondern in einem gefährlichen Maße irreführend. Laut dem renommierten Steueranwalt Xavier Oberson wird hier ganz klar nicht die besondere Art der von solchen Künstlern und Sportlern erzielten Einkünfte berücksichtigt; bei ihnen wird der größte Teil ihrer Einkünfte außerhalb der Schweiz erzielt und diese werden in jenen Ländern auch versteuert. Das heißt einfach, dass bei gleichem Einkommen zuzüglich der Steuer im jeweiligen Land plus die Schweizerische Ertragssteuerbelastung der Gesamtsteuersatz solcher Personen bei gut über 35% liegt, und definitiv nicht nur bei 10%.

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